Ganz abgesehen davon gibt es diese Evaluierungen überhaupt nicht, weil offensichtlich das Finanzministerium oder alle, die immer Verwaltungsreform predigen, überhaupt kein Interesse daran haben, solche Evaluierungen durchzuführen. Es fehlt aber auch die Wirkungsorientierung, es fehlen Wirkungsanalysen; das heißt: Erreicht man überhaupt das, was man mit diesen steuerlichen Begünstigungen erreichen will? Oder wird hier einfach Geld in den Wind gesetzt, in den Rauchfang geschrieben?
Angesprochen im Rechnungshofbericht wird auch ein aus meiner Sicht weiterer wichti-ger Punkt, nämlich die Einkommensabhängigkeit vieler steuerlicher Begünstigungen. Denn es ist für viele Begünstigungen nicht egal, ob man Steuer zahlt, ob man überhaupt Lohn- und Einkommensteuer zahlt, oder wie hoch die Lohn- und Einkommensteuerzahlungen sind. Das gilt beispielsweise für Freibeträge und vieles andere mehr, unter anderem aber auch für die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts. Da wäre es unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung auch notwendig gewesen, in diesem Bericht ein wenig näher darauf einzugehen.
Der Rechnungshof ermittelt aber auch sogenannte Kostentreiber, insbesondere vor dem Hintergrund nicht eindeutig anwendbarer Rechtsvorschriften. Zwei Beispiele möchte ich hervorheben: einerseits die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen und andererseits den Kinderfreibetrag. Mit beiden setzt sich der Rechnungshof sehr ausführlich auseinander, und er geißelt dort den komplizierten Vollzug, den hohen Verwaltungsaufwand und die Verunsicherung der Rechtsanwender. Man muss sich vorstellen, dass hinsichtlich der Anzahl der Überprüfungen allein beim Kinderfreibetrag wegen fehlender Angaben in den Anträgen, nämlich betreffend die Sozialversicherungsnummer, allein im Jahr 2009 96 000 Überprüfungen durchgeführt werden mussten! 2010 waren es 55 000 Überprüfungen. Na, da fragt man sich schon nach dem Sinn solcher Rechtsnormen!
Vor diesem Hintergrund – und warum erwähne ich diese zwei Beispiele? – möchte ich doch ein wenig eingehen auf das Konzept des ÖAAB zur Steuerreform, denn der ÖAAB will genau dort anknüpfen, wo der Rechnungshof kritisiert. Er will nämlich (Abg. Tamandl: Deswegen muss man die Sache kritisieren ...!) den Steuerfreibetrag auf 7 000 € pro Kind ausweiten. Von Ihnen ist ja dieses Konzept maßgeblich gekommen, Frau Kollegin Tamandl! (Abg. Tamandl: Deswegen wollen wir es vereinfachen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie wollen aber auch die Ausweitung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungseinrichtungen haben. (Abg. Tamandl: Ja, deswegen wollen wir es vereinfachen!) Sie wollen zusätzlich die Absetzbarkeit von Kosten für Musikschule, Sprachferien, Ferienlager haben. (Abg. Tamandl: Danke, dass Sie das bekannt geben! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das heißt, Sie wollen diese komplizierten Steuerbefreiungen prolongieren, reden aber auf der anderen Seite, wenn es um die Gegenfinanzierung geht, von Verwaltungsvereinfachungen! Da sieht man, dass Verwaltungsvereinfachungen in Ihren Augen nicht mehr als Lippenbekenntnisse sind, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, diese komplexen Verwaltungsvorschriften in Form der Steuerbegünstigungen zu verändern. (Abg. Tamandl: Das stimmt nicht! Man kann das nämlich vereinfachen, Herr Kollege!) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tamandl: Danke für die Darstellung ...!)
13.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
13.33
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Rechnungshofbericht
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite