Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 97

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ganz abgesehen davon gibt es diese Evaluierungen überhaupt nicht, weil offensicht­lich das Finanzministerium oder alle, die immer Verwaltungsreform predigen, über­haupt kein Interesse daran haben, solche Evaluierungen durchzuführen. Es fehlt aber auch die Wirkungsorientierung, es fehlen Wirkungsanalysen; das heißt: Erreicht man überhaupt das, was man mit diesen steuerlichen Begünstigungen erreichen will? Oder wird hier einfach Geld in den Wind gesetzt, in den Rauchfang geschrieben?

Angesprochen im Rechnungshofbericht wird auch ein aus meiner Sicht weiterer wichti-ger Punkt, nämlich die Einkommensabhängigkeit vieler steuerlicher Begünstigungen. Denn es ist für viele Begünstigungen nicht egal, ob man Steuer zahlt, ob man über­haupt Lohn- und Einkommensteuer zahlt, oder wie hoch die Lohn- und Einkommen­steuerzahlungen sind. Das gilt beispielsweise für Freibeträge und vieles andere mehr, unter anderem aber auch für die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsge­halts. Da wäre es unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung auch notwendig gewe­sen, in diesem Bericht ein wenig näher darauf einzugehen.

Der Rechnungshof ermittelt aber auch sogenannte Kostentreiber, insbesondere vor dem Hintergrund nicht eindeutig anwendbarer Rechtsvorschriften. Zwei Beispiele möchte ich hervorheben: einerseits die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungseinrich­tungen und andererseits den Kinderfreibetrag. Mit beiden setzt sich der Rechnungshof sehr ausführlich auseinander, und er geißelt dort den komplizierten Vollzug, den hohen Verwaltungsaufwand und die Verunsicherung der Rechtsanwender. Man muss sich vorstellen, dass hinsichtlich der Anzahl der Überprüfungen allein beim Kinderfreibetrag wegen fehlender Angaben in den Anträgen, nämlich betreffend die Sozialversiche­rungsnummer, allein im Jahr 2009 96 000 Überprüfungen durchgeführt werden muss­ten! 2010 waren es 55 000 Überprüfungen. Na, da fragt man sich schon nach dem Sinn solcher Rechtsnormen!

Vor diesem Hintergrund – und warum erwähne ich diese zwei Beispiele? – möchte ich doch ein wenig eingehen auf das Konzept des ÖAAB zur Steuerreform, denn der ÖAAB will genau dort anknüpfen, wo der Rechnungshof kritisiert. Er will nämlich (Abg. Tamandl: Deswegen muss man die Sache kritisieren ...!) den Steuerfreibetrag auf 7 000 € pro Kind ausweiten. Von Ihnen ist ja dieses Konzept maßgeblich gekommen, Frau Kollegin Tamandl! (Abg. Tamandl: Deswegen wollen wir es vereinfachen! – Wei­tere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie wollen aber auch die Ausweitung der Absetzbar­keit der Kinderbetreuungseinrichtungen haben. (Abg. Tamandl: Ja, deswegen wollen wir es vereinfachen!) Sie wollen zusätzlich die Absetzbarkeit von Kosten für Musik­schule, Sprachferien, Ferienlager haben. (Abg. Tamandl: Danke, dass Sie das be­kannt geben! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das heißt, Sie wollen diese komplizierten Steuerbefreiungen prolongieren, reden aber auf der anderen Seite, wenn es um die Gegenfinanzierung geht, von Verwaltungsver­einfachungen! Da sieht man, dass Verwaltungsvereinfachungen in Ihren Augen nicht mehr als Lippenbekenntnisse sind, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, diese komplexen Verwaltungsvorschriften in Form der Steuerbegünstigungen zu verän­dern. (Abg. Tamandl: Das stimmt nicht! Man kann das nämlich vereinfachen, Herr Kollege!) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tamandl: Danke für die Dar­stellung ...!)

13.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


13.33.01

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­sident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Rechnungshofbericht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite