Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 108

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beziehungsweise die Mittelfristplanung bis zum Jahr 2018, so zeigt sich dabei, dass Risiken vorhanden sind, um das Ziel, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haus­halt, tatsächlich erreichen zu können.

Das heißt, es muss etwas getan werden, noch dazu, wenn man das Regierungspro­gramm näher beleuchtet, wo auf der einen Seite Offensivmaßnahmen von 3,5 Milliar­den €, eben Ausgaben erhöhend, vorgesehen sind, wo weitere Ausgaben erhöhende Maßnahmen von 1 Milliarde € vorgesehen sind, wo weitere einzahlungsmindernde Maßnahmen von einer weiteren Milliarde vorgesehen sind. Da kommt einem auf der anderen Seite natürlich in den Sinn, dass man, wenn man einen strukturell ausgegli­chenen Haushalt erreichen will, dann auch auf der Ausgabenseite die längst fälligen Strukturreformen angehen muss und gleichzeitig dafür sorgen muss, dass den redu­zierten Einnahmen auch reduzierte Ausgaben gegenüberstehen.

Dass es Potenziale dafür gibt, das wurde heute von zwei Rednern, von den Abgeord­neten Rossmann und Hable, bereits angesprochen: im Zusammenhang mit Transpa­renz bei den Begünstigungen im Einkommensteuerrecht. Diese Prüfung ist signifikant dafür, weil es nicht nur beim Einkommensteuerrecht Probleme gibt, gleichzeitig gibt es sie auch im Körperschaftsteuerrecht, aber auch bei den Förderungen. Als Beispiel bei der Einkommensteuer ist herauszustreichen, dass 558 fast ausschließlich unbefristete Begünstigungen zu einem Einnahmenverlust von 9 Milliarden € führen beziehungswei­se das 35 Prozent der tatsächlichen Einnahmen ausmacht.

Gleichzeitig fehlte in dem Bereich ein umfassendes und gleichzeitig systematisches Konzept mit konkret formulierten Zielen und messbaren Kriterien. Es war nicht be­kannt, ob diese Steuerbegünstigungen die gebundenen finanziellen Mittel im bestmög­lichen Ausmaß auch tatsächlich einsetzen. Evaluierungen fanden nicht statt, es gab auch keine systematische Beobachtung, Messung und Analyse der Wirkungen dieser Begünstigungen – und das bei einem Verwaltungsaufwand von 73 Millionen € pro Jahr. Dazu kommt noch, dass zahlreiche und zum Teil komplizierte Bestimmungen über Be­günstigungen sich nachteilig auf den Vollzug auswirken, dass sinkende Personalres­sourcen und die Zunahme des Rechtsbestandes gleichzeitig auch eine Verringerung der Kontrolldichte nach sich gezogen haben. In dem Fall wurde das Risiko in Kauf ge­nommen, dass zu niedrige Steuerfestsetzungen in weiterer Folge auch zu ungünstigen beziehungsweise ungewollten Steuerausfällen führen.

Das heißt, es wären in dem Bereich Maßnahmen zu setzen, insbesondere in die Rich­tung, dass, wenn ich eine Begünstigung gebe, gleichzeitig die Wirkung damit kontrol­liert wird beziehungsweise gegenübergestellt wird, ob der Input dem Output entspricht und ob die Wirkung größer als allenfalls der Input ist – nur dann sollte sie bestehen bleiben. In diesem Falle wäre es also zweckmäßig, die bestehenden Begünstigungen kritisch zu hinterfragen und eine deutliche Verringerung anzustreben. Und es wären qualitative und quantitative Zielvorgaben mit messbaren Indikatoren festzulegen und gleichzeitig auch die Zielerreichung zu messen. Darüber hinaus – es wurde angespro­chen, dass der Förderungsbericht derzeit nicht die Qualität hat, um tatsächlich als Steuerungsinstrument dienen zu können – wäre es notwendig, dass die Wirkung jeder Begünstigung im Förderungsbericht nach einheitlicher und konsistenter Systematik dargestellt wird, um eben tatsächlich daraus abgeleitet dementsprechend zielgerichtet steuern zu können.

Es ist nicht nur der Bereich der Steuern, der Potenzial bietet, um handeln zu können. Die Prüfung des Rechnungshofes zeigt in diesem Zusammenhang auch, dass im Ge­sundheitsbereich Handlungsbedarf besteht, Handlungsbedarf besteht in Blickrichtung Qualität für die Patienten. In diese Richtung geht auch der Schwerpunkt des Rech­nungshofes mit seinen Prüfungen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Pa­tientenbehandlung.

 


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