Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 109

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Der Schwerpunkt wurde gewählt mit der Frage: Haben wir ein einheitliches Verfahren für die Qualitätsmessung im Interesse der Patienten und für transparente Vergleiche zwischen den Krankenanstalten? – Das soll an und für sich gegeben sein und ist auch notwendig und steht außer Streit. Die Prüfung hat aber gezeigt, dass in diesem Bereich massiver Handlungsbedarf gegeben ist.

Ungeachtet eines klaren gesetzlichen Auftrages im Gesundheitsqualitätsgesetz 2005 fehlen nach wie vor in weiten Bereichen verbindliche Qualitätsvorgaben für die Erbrin­gung von Gesundheitsleistungen. Weder der Bund noch – in diesem Fall – das Land Salzburg, das geprüft worden ist, hatten die erforderlichen Maßnahmen gesetzt. Das Land Salzburg hat sogar eine Verordnungskompetenz in dem Bereich in der Form aus­geübt, dass es die Verordnungskompetenz gestrichen hat, obwohl es seit dem Jahr 1996 verpflichtet gewesen wäre, interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor­zusehen und die Voraussetzung mittels Verordnung zu schaffen.

Wir haben daher in dem Bereich lediglich im Strukturplan Gesundheit bundesweit ein­heitliche fach- und leistungsbezogene Qualitätskriterien. Diese fehlen aber im Bereich der Prozess- und gleichzeitig auch der Ergebnisqualität in den Krankenanstalten. Das heißt, es wird die Frage nicht beantwortet, wie gut das erzielte Verhandlungsergebnis im Vergleich zum erzielbaren Verhandlungsergebnis ist – eine Frage, die immer ge­stellt werden sollte.

Die fünf vom Rechnungshof geprüften Krankenanstalten erfassten im eigenen Interes­se Qualitätsparameter, Komplikationen bei Operationen; einheitliche Vorgaben gab es dazu nicht. Die erfassten Qualitätsdaten waren daher nicht vergleichbar und gleichzei­tig auch nicht als Grundlage für Steuerungen heranzuziehen.

In bestimmten Fachbereichen wiesen die Krankenanstalten – mit einer einzigen Aus­nahme, nämlich die Barmherzigen Brüder in Salzburg – die erforderliche Fallzahl, das heißt die Anzahl der Operationen, die ein Arzt durchführen muss, um eine gewisse Qualität garantieren zu können, nicht auf. Das heißt, die Mindestfrequenzen des öster­reichischen Strukturplans Gesundheit wurden nicht erfüllt.

Bedenklich in diesem Zusammenhang ist Zell am See, wo mit einer einzigen Ausnah­me, nämlich bei Entbindungen, bei allen Operationen die Mindestfrequenzen nicht er­reicht worden sind. In Mittersill wurden nur zwei Schilddrüsenoperationen durchgeführt, in Tamsweg 41 Prozent der vorgegebenen Mindest-OPs im Bereich der Knieopera­tionen, im Krankenhaus Oberndorf wurde das Mindestziel nur zu 14 Prozent erreicht beziehungsweise bei Pankreas-Operationen nur zu 37 Prozent.

Das heißt also, in diesem Bereich ist es notwendig, dass wir auch in den Kranken­anstalten, wo mehr als 50 Prozent der Mittel eingesetzt werden, dafür Sorge tragen, dass dem auch eine gewisse Qualität gegenübersteht.

Angesprochen wurde heute auch der Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Da hat der Rechnungshof gerade aufgezeigt, wo es Probleme gibt, wo strittige Fragen über Jahre hindurch nicht beantwortet beziehungsweise nicht gelöst worden sind, wie beispiels­weise Anpassung der Kostenersätze, Umfang des Begünstigtenkreises, gleichzeitig man­gelnde Verfügbarkeit von Quartieren.

Es wäre in diesem Bereich notwendig, dass eine Schiedsinstanz eingeführt wird, die in Zukunft sicherstellt, dass Entscheidungen, die im Bund-, Länder- und Gemeindebe­reich fallen, dementsprechend zielgerichtet gefällt werden, damit es nicht dazu kommt, dass durch die Kompetenzzersplitterung die armen Betroffenen auf der einen und die Bürger auf der anderen Seite zu kurz kommen.

Eine Maßnahme sollte in die Richtung gehen, dass die Aufgaben-, Ausgaben- und Fi­nanzierungsverantwortung zusammengeführt werden, da wir nicht nur ein Problem auf


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