Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 115

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nen. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Op­fer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.

Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst wer­den, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit-Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing, was nicht selten zum Freitod der Gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchti­gungen wie Depressionen, Alkohol, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbst­mord.

Faktum ist, dass die zunehmend tolerierte Methode der seelischen Gewalt im Sinne massiver Menschenrechtsverletzungen als Spiegelbild der Verrohung unserer Gesell­schaft mit einem bedenklichen Werteverfall einhergeht.

Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbinghandlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomi­schen Gründen geboten.

Uneinigkeit herrscht bei den mobbinginvolvierten Berufsgruppen, wie mit diesem Phä­nomen der massenhaft auftretenden Menschenrechtsverletzungen in unserem Rechts­staat begegnet werden soll.

Eine Möglichkeit einer rechtspolitischen Gesellschaft wäre, Mobbinghandlungen als Tatbestand in das Strafrecht aufzunehmen und damit allen MobberInnen ein klares deutliches "Stopp dem Mobbing - Stopp der Menschenrechtsverletzungen" zu vermit­teln.

Viele europäischen Staaten, namentlich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz und auch Serbien haben sich für die Imple­mentierung eines Anti-Mobbing-Gesetzes entschieden und damit ein klares politisches Zeichen gesetzt.

Es erscheint angesichts der vielen alarmierenden Fakten zum Thema Mobbing uner­klärlich und unverständlich, dass die österreichische Regierung die Bürgerinitiative von Herrn Walter Plutsch "Anti-Mobbing-Gesetz" "untergehen" ließ.

Laut Aussage der Bundesregierung (Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011) bestehe derzeit kein Bedarf an einem eigenständigen "Anti-Mobbing- Gesetz" in Öster­reich. Aus Sicht des BMASK ergibt sich aus der bestehenden Rechtslage bereits ein breites Spektrum an Anknüpfungspunkten. Damit besteht derzeit kein Bedarf an zu­sätzlichen, das Mobbing betreffenden Regelungen, insbesondere auch nicht an einem eigenständigen sogenannten "Anti-Mobbing-Gesetz" (Stellungnahme des BMASK zur gleichlautenden Petition 1/SPET XXV. GP vom 31.03.2014).

Die Aussagen des BMASK in der Stellungnahme vom 31.03.2014 (1/SPET XXV. GP) - "Damit besteht derzeit kein Bedarf an zusätzlichen, das Mobbing betreffenden Rege­lungen, insbesondere auch nicht an einem eigenständigen sogenannten Anti-Mobbing-Gesetz" (siehe oben) sind im Lichte anderer Normierungen nicht nachvollziehbar.

Der Nationalrat hat Ende April 2014 ein neues Gesetz (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) beschlossen, welches aus dem Konsumentenschutzgesetz herausge­löst wurde. Der Gesetzgeber hat wegen der Vereinfachung den Weg zu einem eigenen Gesetz gewählt.

Diesbezüglich wird in den Erläuterungen zum FAGG folgendes ausgeführt:

 


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