Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 116

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wäre es nicht zweckmäßig, das zusammengefasste neue Regime in das ohnehin be­reits komprimierte Konsumentenschutzgesetz einzufügen. Die legistisch elegantere Lö­sung liegt darin, für dieses vereinheitlichte und umfangreichere Regime ein eigenes Gesetz zu schaffen.. (Erläuterungen zu 89. der Beilagen XXV. GP)

Als Problem stellt sich daher für die Rechtsanwender die Zersplitterung der einzelnen Schutznormen dar, weil Mobbing eine Querschnittsmaterie darstellt, welche rechtsun­kundige Betroffene vor massive Probleme stellt.

Die Arbeiterkammer schreibt in diesem Zusammenhang: Im Jahr 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass durch Mobbing hervorgerufene gesundheitliche Beeinträch­tigungen als Körperverletzung zu werten sind.

Einige Zahlen im Vergleich:

Nach den Ergebnissen des European Working Condition Survey (EWCS) von 2010 liegt die Mobbingrate in Österreich (7,2 %) drastisch über jener der EU-27 (4,1 %) und jener der EU-15 (4,7 %). Während sowohl in den EU-27 als auch in den EU-15 Mob­bing zwischen 2005 und 2010 um rund 1 % rückläufig war, stieg Mobbing in Österreich von 5 % (2005) auf 7,2 % (2010) an.

Am stärksten zugenommen hat das Mobbinggeschehen in der Altersgruppe "50 Plus": von 3,8 % (2005) auf 8,6 % (2010).

Bezogen auf die Geschlechterverteilung lässt sich feststellen, dass bei den Frauen zwi­schen 2005 und 2010 Mobbing weit stärker angestiegen ist (von 5,1 % auf 7,9 %) als bei den Männern (von 4,9 % auf 6,6 %).

Diese Zahlen zeigen einerseits, dass Mobbing kein österreichspezifisches, sondern ein europaweites Phänomen ist, andererseits aber auch, dass die Zahl der von Mobbing Betroffenen in Österreich über dem EU-Durchschnitt liegt und kontinuierlich steigt.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schreibt diesbezüg­lich - Auszug:

"Jeder kann Opfer von Mobbing und Diskriminierung werden. Für die Unternehmen, das Gesundheitswesen sind damit schwere finanzielle Nachteile verbunden. Der wirt­schaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenom­men werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.

Das Problem und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Mobbing und Diskriminie­rung werden zunehmend erkannt. Laut Statistik Austria fühlen sich rund 93.000 Perso­nen, das sind 2,4 % der Erwerbstätigen, von Mobbing betroffen.

In den Frauenförderungsplänen des Bundes werden mittlerweile Bestimmungen nor­miert, die die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung bezwecken. So hat z.B. das Bundesministerium für Finanzen im Frauenförderungsplan unter dem Titel "Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz" festgeschrieben: Wenngleich noch nicht alle Frauen­förderungspläne solche Bestimmungen enthalten, ist doch eine Weiterentwicklung zur Abwehr von Mobbing und Diskriminierung zu erkennen.

In Österreich formieren sich bereits Selbsthilfegruppen, die sich für Betroffene einset­zen. Eine Bürgerinitiative zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes hat am 18. Juni 2009 einen Antrag für ein solches Gesetz an NR-Präsidentin Barbara Prammer über­geben, der von 1.520 Unterzeichnern, darunter auch Politiker, unterstützt wurde. Nach den Unterzeichnern sollen u.a. Beweiserleichterungen für Opfer, hohe, von der Inten­sität des Mobbings abhängige, Strafrahmen für Täter und eine Mindestverjährungsfrist von fünf Jahren verankert werden. Ebenso werden Entschädigungen für Mobbing-


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