Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 117

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Betroffene, der Widerruf ehrverletzender Äußerungen und Handlungen sowie verstärk­te Präventionsmaßnahmen gefordert.

Politiker zeigen zudem Interesse an einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation für Behinderte. So wurde im Parlament eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft angeregt und dieser Antrag von allen Parteien im Dezember 2009 befürwortet. Am 26. Februar 2010 wurde eine Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung an alle Minister und an den Präsidenten des Rechnungshofes gerichtet.

Die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht als "Bedienungsanleitung" für den Einzelfall zu sehen. Die gesetzlichen Regelungen sind hinsichtlich der jeweiligen Ansprüche, Rechtsfolgen, Fristen sowie Zuständigkeitsregeln für das Verfahren so un­terschiedlich, dass diese je nach Sachlage gesondert zu ermitteln sind. Nach Meinung des Autors wären die bestehenden Gesetze allenfalls in Zusammenhang mit den Be­ratungen über ein Anti-Mobbing-Gesetz dringend zu vereinfachen.

Das Aufzeigen und Bekanntmachen von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Mobbing und Diskriminierung soll Betroffenen die Wahl zwischen der Ursachenbekämpfung mit Hilfe von sachkundigen Beratern bzw. Juristen oder der Symptombekämpfung mit Hilfe von Psychologen, Psychiatern und anderen Ärzten erleichtern. Die Wirksamkeit des Rechts­schutzes bei Mobbing ist derzeit auch wegen des abschreckenden Prozessrisikos für die Betroffenen als gering anzusehen. Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung ist nach Ansicht des Autors besser ausgestaltet und wird einen zunehmenden Grad der Wirksamkeit erreichen, wenn mehr Betroffene diesen Rechtsschutz in Anspruch neh­men und Arbeitgeber sowie Mobber und Diskriminierer mit ernsthaften Sanktionen rechnen müssen. Nur wenn diese die Erfahrung machen, dass jede ihrer feindseligen Handlungen bzw. Unterlassungen für sie selbst höchst unangenehme Konsequenzen hat, werden sie ihr Verhalten ändern. Die Kosten in Höhe von weit über einer Milliarde Euro jährlich im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei (Früh-)Pensionen und in Unternehmen usw. rechtfertigen nach Ansicht des Autors Überlegungen zur Erhö­hung der Wirksamkeit des Rechtschutzes, mit dem Ziel von volkwirtschaftlichen Kos­teneinsparungen im Milliardenbereich."

Es scheint daher mehr als zwingend notwendig, ein einheitliches "Anti-Mobbing-Ge­setz" zu erarbeiten, um den Betroffenen Abhilfe zukommen zu lassen. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut, sodass nicht nur den Be­troffenen keine Hilfen in Aussicht gestellt werden, sondern auch dem Staat und den Unternehmungen sowie auch den Betroffenen selbst hohe Kosten entstehen. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wurde oben schon beleuchtet.

Jedes Opfer, welches sich aufgrund von Mobbing für den Freitod entscheidet, ist ein Opfer zu viel.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, im Speziellen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, werden aufgefordert, eine umfangreiche Mobbing-Studie mit all ihren Ausgestaltungsformen in Auftrag zu geben, in welcher erhoben wird, wie viele Mob­bing-Betroffene es in Österreich gibt und welcher Schaden nicht nur für die österreichi­sche Volkswirtschaft, sondern auch für die Betroffenen entsteht.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen in


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