Das heißt also, dass nicht nur die Zölle beseitigt werden sollen, sondern auch all jene Standards, die bis jetzt verhindert haben, dass ein Austausch der Waren erfolgen konnte. Was also in dem einen Land auf den Markt gebracht werden kann, muss auch ohne weitere Verfahren und Ansuchen in dem anderen Land auf den Markt gebracht werden können. – Ganz klar, vermutlich Einführungsvorlesung Ökonomie: Natürlich zieht das gleiche Standards nach sich.
Das kann man natürlich wollen. Wir haben jedoch schon schwere Zweifel, denn die angelsächsische Variante der freien Marktwirtschaft und die kontinentale Variante der sozialen Marktwirtschaft unterscheiden sich, das weiß man spätestens seit Röpke, in einigen Punkten, zum Beispiel hinsichtlich des Vorsorgeprinzips. Die Angelsachsen sagen, wenn man Pech gehabt hat und zum Beispiel ein gesundheitlicher Schaden aufgetreten ist, dann gibt es ein Verfahren, einen Prozess, die Anwälte verdienen ausgezeichnet, und dann wird man schauen, ob man das Produkt vom Markt nimmt.
Wir in Europa sind der Meinung, wir prüfen Produkte, bevor sie gesundheitliche Schäden anrichten können. Allein das ist eine Sache, die einen enormen wirtschaftskulturellen Unterschied ausmacht. Warum müssen eigentlich immer wir uns anpassen, wie es in einem Zwischenruf gesagt wurde? Es könnte ja auch sein, dass die europäische Variante der sozialen Marktwirtschaft Vorteile hat, die wir den Angelsachsen empfehlen können! (Beifall bei der FPÖ.)
Drittens aber jetzt zu dem, was gar nicht geht. Was gar nicht geht, ist erstens dieses Vorgehen. Natürlich war es intransparent. Und noch einmal sage ich es: Wenn Sie nicht gezwungen worden wären – Sie und jene, die hinter diesem Abkommen stehen –, dann hätten Sie das gar nicht aufgedeckt. Natürlich war es intransparent! Und was die Leute auch besonders verdrossen macht, ist natürlich, dass Sie – und das muss auch herausgehoben werden – mit gespaltener Zunge reden. Sie haben erwähnt, dass der Kanzler gestern diesbezüglich etwas gesagt hat. – Ich habe drei Mal gefragt, wo. Vermutlich in der „Kronen Zeitung“. In Brüssel hätte er es sagen müssen! Sie reden mit gespaltener Zunge! Hier in Österreich erzählen Sie das eine, von dem Sie glauben, dass die Leute es hören wollen, und in Brüssel machen Sie dann das andere. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie dürfen sich nicht wundern, wenn die Menschen keine Lust mehr an der Politik haben, denn eigentlich ist es ja unsere Pflicht, so wie wir alle hier sitzen, Aufklärung zu leisten – nicht die Leute müssen hinter der Information nachhecheln! Wir wollen Demokraten, und die Demokratie braucht Bürger. Das ist alles ganz richtig. Die Demokratie braucht aber vor allem Politiker, die ihr Handeln nicht verschleiern, sondern es offen und klar darlegen. Dann geht es nämlich so wie in der Schweiz auch mit direkter Demokratie gut. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber jetzt zum Allerletzten, zum Investitionsschutz. Ich darf kurz anmerken: Das war ein Verfahren, das dazu gedient hat, Handelsverträge von rechtsstaatlich gut ausgebauten Staaten mit Staaten, die rechtsstaatlich nicht so gut ausgebaut waren, also mit Entwicklungsländern, mit Schwellenländern, zu machen, um die Investitionen in diesen Staaten zu schützen. Es ist reinweg unerklärlich, und wir sollten es weit von uns weisen, dass in unserem entwickelten Rechtssystem so etwas überhaupt notwendig ist.
Jetzt sehen Sie das natürlich selber schon auch so, weil im angelsächsischen Jury-System, das hier zum Zuge kommen soll – es sind übrigens keine Richter, sondern Rechtsanwälte, die vorgeschlagen sind, jeder von einer Partei, der Dritte von der Weltbank –, sind es natürlich Rechtsanwälte, die ein Interesse daran haben, ihren Kunden so gut wie möglich zu bedienen, um einen weiteren Auftrag zu kriegen. Da geht es nicht um objektive Rechtsfindung, da geht es um Wettbewerb, vor allem auch um einen Wettbewerb der einzelnen Rechtsauffassungen.
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