Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 161

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Wir dürfen uns hier keinesfalls übervorteilen lassen! Wir wollen weder unsere Arbeits- noch unsere Lebensmittel- oder Umweltstandards untergraben lassen. Das heißt, wir sa­gen: Freihandel ist gut, aber zu fairen Bedingungen. (Beifall beim Team Stronach.)

TTIP umfasst drei Bereiche, die ich gerne gesondert voneinander betrachten möchte, und vielleicht sollte man das auch gesondert voneinander verhandeln und verabschie­den.

Das eine ist das Thema der Zölle: Die Zollsätze für Industriegüter liegen bei 3 bis 4 Prozent zwischen der EU und den USA. Die Zollsätze für den Import von Agrargütern in die EU liegen bei 14 Prozent, in die USA bei 5 Prozent, dafür besteuern die USA Textilien aus Europa mit 42 Prozent.

Klassische Freihandelspolitik hieße, man schafft alle diese Zölle ab, aber ich schlage vor, als Schritt eins sollte es einmal in Österreich eine offizielle Meinungsbildung ge­ben: Wollen wir das für alle Bereiche? Wollen wir vielleicht den Agrarsektor ausneh­men wegen unserer hohen Lebensmittelstandards und zum Schutz unserer Bauern? – Es ist jedenfalls wichtig, dass es Chancengleichheit gibt, deshalb muss man auch die Subventionen in den jeweiligen Ländern im Auge behalten. Es ist natürlich schwer, zu konkurrieren mit einer völlig subventionierten Industrie.

Das Zweite ist das Thema Standards. TTIP ist ja nicht nur ein Zollabkommen, sondern hat auch das Ziel, Produktstandards anzugleichen und Zulassungsverfahren zu verein­heitlichen. Da ist die Frage, welche Verbraucherstandards gelten sollen. Wollen wir Chlorhühner? – Wir haben übrigens Chlorsalat in der EU; ich weiß nicht, ob das den Menschen bewusst ist. Darüber hat sich noch niemand aufgeregt.

Ich möchte auch sagen, dass es am Ende doch dem Verbraucher überlassen sein soll, was er konsumiert. TTIP bewirkt ja keinen Kaufzwang, aber das Um und Auf ist dabei eine gute Kennzeichnung, damit das für den Konsumenten klar ersichtlich ist. Dazu wird mein Kollege Leo Steinbichler noch ausführlich Stellung beziehen.

Am kompliziertesten ist aber sicher der Teil des Abkommens, der den Investitions­schutz beinhaltet. Österreich ist ein Land mit einem guten Rechtssystem, also hier braucht, glaube ich, kein Investor Angst zu haben, dass er enteignet wird – zumindest nicht plötzlich. Wenn sich die SPÖ durchsetzt, dann vielleicht langsam durch Vermö­genssteuern, aber jedenfalls nicht im Rahmen eines Investments in Österreich.

Andererseits staunte sicher auch Kanada nicht schlecht, als ein US-Öl- und –Gasun­ternehmen ein Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen von NAFTA einleitete, weil Que­bec nämlich ein Fracking-Verbot erlassen hatte. Eigentlich war das ja gedacht für Mexi­ko, das kein so stabiles Rechtssystem wie die USA und Kanada hat, aber in diesem Fall kam auch Kanada dran.

Als Jurist kann ich Ihnen sagen, ein Verfahren vor einem Schiedsgericht hat relativ we­nig mit den üblichen rechtsstaatlichen Standards zu tun. Das ist ein ad hoc besetztes Gremium, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, keine Berufung zulässt und über Milliarden entscheiden kann, die dann die Steuerzahler berappen müssen. Ich sehe in diesem Instrument eine klare Aushebelung unserer Souveränität und Rechtsstaatlich­keit und sage daher Nein zum Investitionsschutzabkommen für Österreich. (Beifall beim Team Stronach.)

Es wäre schön, wenn diesbezüglich auch die österreichische Regierung Stellung be­zieht, denn es hat den Anschein, als ob der eine bei Ihnen Ja sagt und der andere Nein. Aber das ist sowieso typisch: In Österreich schimpfen und in Brüssel abnicken. Das ist aber den Bürgern gegenüber nicht korrekt. Wir sagen ganz klar, es gibt hier vie­le offene Fragen, und wir fordern Transparenz. (Präsidentin Bures gibt das Glocken­zeichen.) – Ich komme schon zum Schluss.

 


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