len für den Investorenschutz verhandeln. Das ist die Abgabe eines Bereichs der staatlichen Zentralkompetenz, nämlich der Rechtssprechungskompetenz.
Es wurde heute immer wieder die Rechtssicherheit betont. Wir Österreicher haben im Gegensatz zu sogenannten „Bananenrepubliken“ – ich zitiere da nur Kollegen Cap – ein hochentwickeltes staatliches Rechtssystem, das in der Lage ist, Investoren umfassenden Schutz zu bieten. Die deutsche Bundesregierung hat übrigens ein Gutachten in Auftrag gegeben, das für Deutschland zum dem selben Schluss kommt.
Ich kann mich hier – auch das gibt es – den Feststellungen der Grünen in der Einleitung zu ihrer Dringlichen Anfrage vollinhaltlich anschließen. Ich zitiere:
„Die Souveränität der Staaten, erforderliche regulatorische Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls und zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer BürgerInnen zu ergreifen, wird dadurch eingeschränkt, wenn internationale Großkonzerne derartige Gesetze durch kostspielige Verfahren behindern oder Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen können.“
Es geht also hier um nicht mehr und nicht weniger als um Fragen der Souveränität von Staaten, in unserem Fall um die Souveränität der Republik Österreich in wesentlichen Dingen.
Was findet aber derzeit bei CETA und TTIP statt? Welche zwei Punkte sind für uns Freiheitliche besonders inakzeptabel?
Das ist zum Einen der Umstand, dass die Verhandlungen völlig intransparent abgelaufen sind und praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in irgendwelchen Verhandlungsräumen in Brüssel stattfinden. Gewählten Parlamentariern ist es nicht einmal gestattet, sich Notizen oder Abschriften von den Verhandlungstexten zu machen. Das ist doch ein Hohn!
Das ist zum Zweiten die Tatsache, dass die im Raum stehenden Sonderklagsrechte für Großkonzerne, die Staaten auf Milliarden verklagen, demokratischen und rechtsstaatlichen Standards von unabhängigen Rechtssystemen zuwiderlaufen. Sie werden eine massive weitere Schwächung des Staates darstellen. Mir kommt es schön langsam so vor, dass das eigentliche Ziel die völlige Abschaffung von Staaten an sich ist. (Abg. Pirklhuber: Das ist eine Schwächung der Europäischen Union!)
In den Schiedstellen sitzen dann drei Privatpersonen, je eine wird von den Parteien nominiert, und ein Vorsitzender – das sind gar keine Richter, das sind Anwälte! Die müssen dann beurteilen, ob ein Staat, die – ich zitiere – „... Gewinnerwartungen von Konzernen enttäuscht hat “ oder – ich zitiere – „ in manifester Willkür “ – Zitatende – Gesetze erlassen hat, die die Konzerne am Gewinnmachen hindern.
Als Jurist kann ich dazu nur sagen: Da wimmelt es nur so von sogenannten unbestimmten Gesetzesbegriffen. Da ist für diese drei Anwälte der Interpretation Tür und Tor geöffnet. Ein Wahnsinn, wenn man sich die Konsequenzen, die in die Milliardenhöhe gehen können, überlegt!
Ist jetzt die Entscheidung, aus der Atomkraft auszusteigen, wie sie Deutschland getroffen hat, darunter zu subsumieren? Enttäuscht das die Gewinnerwartungen von Energiekonzernen? Wenn die drei Anwälte das bejahen, würde das den deutschen Steuerzahler Milliarden kosten. Das Gleiche würde für staatliche Gesetze und Normen gelten, die etwa hohe Umweltstandards und Umweltauflagen, hohe Gesundheitsstandards, Verbote beziehungsweise Kennzeichnungspflichten von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und hohe sozial- und arbeitsrechtliche Standards festlegen.
In den Entwürfen ist immer die Rede von Harmonisierung. Diese Harmonisierung orientiert sich natürlich an den Interessen der Konzerne und Finanzinvestoren. Das heißt, das kann nur eine mittelfristige Harmonisierung der Standards nach unten ergeben.
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