Was aber nicht erwähnt wurde – und ich denke, den Umweltsprechern und –sprecherinnen ist das bekannt –, ist, es gibt zum CETA-Abkommen geleakte Dokumente. Natürlich wissen wir jetzt nicht, ob das die finale Version ist, aber in diesen geleakten Dokumenten sind sehr wohl bereits einzuhaltende Umweltstandards definiert, beim CETA-Abkommen, nicht beim TTIP, da kennen wir dies nicht. Es gibt ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel, wo das klar festgeschrieben ist. Und entsprechende Umweltabkommen und Normen sind ebenfalls festgelegt. Das heißt, wir sind hier nicht im Wilden Westen, sondern diese Abkommen behandeln tatsächlich das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Was nicht geschieht, ist, dass die Stakeholder eingebunden werden, weder jetzt auf amerikanischer noch auf europäischer Seite. Was nicht geschieht, ist, dass Transparenz stattfindet, damit die Menschen wissen, worüber wir verhandeln. Was eben nicht geschieht, ist, dass wir überhaupt wissen, welches Verhandlungsmandat unser eigenes Land erteilt hat.
Ich möchte hier jetzt im Umweltbereich und im Bereich der Nachhaltigkeit auch konkrete Lösungsvorschläge anbieten, und zwar bedeutet konkret aus unserer Sicht Folgendes: Es müssen in jedem Bereich der Abkommen ausgehend von hohen europäischen Standards ausnahmslos die jeweils höchsten Umweltstandards festgeschrieben werden. Das bedeutet eben nicht die gegensätzliche Anerkennung der Standards, sondern es gilt der jeweils höhere. Es gibt zum Beispiel auch in den USA einige Bereiche, die höhere Standards haben.
Die Aufmerksamkeit und Skepsis, die die Handelsabkommen derzeit in Europa erfahren, können wir als große Chance nützen, nämlich als Druckelement in den Verhandlungen. Denn es ist ganz klar, wenn wir hier nicht transparenter werden, wenn wir hier nicht auf die Sorgen und Ängste der Menschen eingehen, dann wird es nicht zu diesen Abkommen kommen. Ich denke, das ist ein bedeutendes Verhandlungsargument gegenüber den Vereinigten Staaten.
Dass im Zweifel der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang zu haben hat, konkret das Recht, Gesetze zu diesem Zweck zu erlassen, muss explizit und an prominenter Stelle im Abkommen festgehalten werden.
Zum Investitionsschutz möchte ich noch einmal den Vorschlag des Kollegen Hable vertiefen. Es gibt vonseiten der Umwelt-NGOs die Befürchtung, dass gerade der Bereich des Investitionsschutzes zum Problem für die Aufrechterhaltung von Umweltstandards werden könnte. Wir haben daher folgende Forderung:
die Gründung eines Internationalen Gerichtshofes für Investitionsstreitigkeiten, der in einer multilateralen Konvention von Staaten ratifiziert werden könnte; dies wäre ein komplett neues Modell und möglicherweise auch ein Ausweg aus der bisherigen Diskussion;
die Möglichkeit zur vertraglichen Einigung auf Schlichtung von Streitigkeiten vor dem IGIS,
Gründung eines Berufungsgerichts, das auch in schon bestehenden Investitionsschutzabkommen zum Einsatz kommen kann,
Einsetzung von fünf statt bisher drei Richterinnen und Richtern, davon sollte zumindest einer ein Umweltschutzbeauftragter sein.
Also ich denke, es sollte einiges an Diskussionen noch im Hohen Haus geben. Das Thema Nachhaltigkeit ist wichtig, aber es ist jedenfalls keine Barriere für einen vernünftigen Freihandel. – In diesem Sinne danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
18.14
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