Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 195

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Was aber nicht erwähnt wurde – und ich denke, den Umweltsprechern und –spreche­rinnen ist das bekannt –, ist, es gibt zum CETA-Abkommen geleakte Dokumente. Na­türlich wissen wir jetzt nicht, ob das die finale Version ist, aber in diesen geleakten Dokumenten sind sehr wohl bereits einzuhaltende Umweltstandards definiert, beim CETA-Abkommen, nicht beim TTIP, da kennen wir dies nicht. Es gibt ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel, wo das klar festgeschrieben ist. Und entsprechende Umweltab­kommen und Normen sind ebenfalls festgelegt. Das heißt, wir sind hier nicht im Wilden Westen, sondern diese Abkommen behandeln tatsächlich das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Was nicht geschieht, ist, dass die Stakeholder eingebunden werden, weder jetzt auf amerikanischer noch auf europäischer Seite. Was nicht geschieht, ist, dass Transpa­renz stattfindet, damit die Menschen wissen, worüber wir verhandeln. Was eben nicht geschieht, ist, dass wir überhaupt wissen, welches Verhandlungsmandat unser eige­nes Land erteilt hat.

Ich möchte hier jetzt im Umweltbereich und im Bereich der Nachhaltigkeit auch kon­krete Lösungsvorschläge anbieten, und zwar bedeutet konkret aus unserer Sicht Fol­gendes: Es müssen in jedem Bereich der Abkommen ausgehend von hohen europäi­schen Standards ausnahmslos die jeweils höchsten Umweltstandards festgeschrieben werden. Das bedeutet eben nicht die gegensätzliche Anerkennung der Standards, son­dern es gilt der jeweils höhere. Es gibt zum Beispiel auch in den USA einige Bereiche, die höhere Standards haben.

Die Aufmerksamkeit und Skepsis, die die Handelsabkommen derzeit in Europa erfah­ren, können wir als große Chance nützen, nämlich als Druckelement in den Verhand­lungen. Denn es ist ganz klar, wenn wir hier nicht transparenter werden, wenn wir hier nicht auf die Sorgen und Ängste der Menschen eingehen, dann wird es nicht zu diesen Abkommen kommen. Ich denke, das ist ein bedeutendes Verhandlungsargument ge­genüber den Vereinigten Staaten.

Dass im Zweifel der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang zu haben hat, kon­kret das Recht, Gesetze zu diesem Zweck zu erlassen, muss explizit und an prominen­ter Stelle im Abkommen festgehalten werden.

Zum Investitionsschutz möchte ich noch einmal den Vorschlag des Kollegen Hable ver­tiefen. Es gibt vonseiten der Umwelt-NGOs die Befürchtung, dass gerade der Bereich des Investitionsschutzes zum Problem für die Aufrechterhaltung von Umweltstandards werden könnte. Wir haben daher folgende Forderung:

die Gründung eines Internationalen Gerichtshofes für Investitionsstreitigkeiten, der in einer multilateralen Konvention von Staaten ratifiziert werden könnte; dies wäre ein komplett neues Modell und möglicherweise auch ein Ausweg aus der bisherigen Dis­kussion;

die Möglichkeit zur vertraglichen Einigung auf Schlichtung von Streitigkeiten vor dem IGIS,

Gründung eines Berufungsgerichts, das auch in schon bestehenden Investitionsschutz­abkommen zum Einsatz kommen kann,

Einsetzung von fünf statt bisher drei Richterinnen und Richtern, davon sollte zumindest einer ein Umweltschutzbeauftragter sein.

Also ich denke, es sollte einiges an Diskussionen noch im Hohen Haus geben. Das Thema Nachhaltigkeit ist wichtig, aber es ist jedenfalls keine Barriere für einen ver­nünftigen Freihandel. – In diesem Sinne danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.14

 


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