Sozialdemokratin natürlich besonders wichtig, dass die Förderungen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu leistbaren Tarifen für die Passagiere führen. Aber andererseits ist es mir genauso wichtig zu verhindern, dass wettbewerbliche Ausschreibungen zu Sozialdumping führen. Also: Wir wollen weg vom Billigstbieterprinzip hin zum Bestbieterprinzip. Das heißt, in Zukunft müssen Preiskriterien, Qualitätskriterien und Sozialkriterien auch als Zuschlagskriterien für Bundesländer und Verkehrsverbünde definiert werden.
Und: Wenn es in Zukunft durch Ausschreibungen zu einem Betreiberwechsel kommt, muss die zuständige Behörde den neuen Betreiber verpflichten, den bisherigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein verbindliches Angebot zu machen, sie mindestens zu den bisherigen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu beschäftigen. So kann dann jeder Beschäftigte freiwillig entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt oder den Arbeitgeber wechseln möchte.
Von welchen Qualitätskriterien spreche ich? Es braucht zum Beispiel einen Nachweis über Ortskenntnisse und eine Befähigung zur Auskunft über Tarife und Verkehrsanschlüsse und natürlich regelmäßige Nachschulungen. Oder, ein weiteres Qualitätskriterium: einen Befähigungsnachweis des eingesetzten Personals bezüglich Umgang mit gefährlichen Situationen, Stichwort Gewaltdeeskalation oder Erste Hilfe, aber auch für Schneeketten-anlegen-Können und Ähnliches mehr.
Die Ausstattung der Fahrzeuge, also Barrierefreiheit, Infoscreens und Ähnliches, ist ebenfalls ein Qualitätskriterium. Oder: Als Sozialkriterien sind Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Verkehr, wie zum Beispiel, um nur ein paar Stichworte zu nennen, Qualität, Anzahl und Ausstattung von Sozial- und Sanitärräumen, Frauenanteil, Frauenförderung, Berufserfahrung und so weiter, sowie soziale Leistungen anzusehen, die über das gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindestmaß hinausgehen.
Gute Beschäftigungsbedingungen sind ganz klar wichtige Voraussetzungen für qualitätsvolle Verkehrsdienstleistungen. Wie schon am Anfang erwähnt, wir wollen weg vom Billigstbieterprinzip hin zum Bestbieterprinzip. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen enthält viel Lob, auch zu Recht. Es gibt Steigerungen beim Güterverkehr, 270 Millionen Reisende auf den Österreichischen Bundesbahnen. (Abg. Höfinger: Der Mensch ist ein lebendes Lexikon!) Der Wirtschaftsstandort und auch der Tourismusbereich tragen natürlich dazu bei, aber die wesentlichen Voraussetzungen dafür liegen in der Infrastruktur.
Das Lob für diese Leistungen steht aber, würde ich sagen, Ihnen, Frau Präsident, zu, stammt doch der Leistungsbericht aus 2013.
Nun aber zu jenen Punkten, die bereits angesprochen wurden, nämlich zu den Ausschreibungen, die derzeit in Diskussion stehen, in Richtung Bestbieterprinzip.
Ich glaube, dass das nicht nur im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendig ist, sondern in allen Bereichen der Bundesbahnen. Ich kann das als Bürgermeister nur bestätigen. Wir haben im letzten Ausschuss, Herr Bundesminister, bereits das Problem angesprochen, nämlich das mit der Eisenbahnkreuzungsverordnung. Das liegt derzeit beim Verwaltungsgerichtshof, nachdem die ÖBB Rekurs eingelegt haben,
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