Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 237

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Sozialdemokratin natürlich besonders wichtig, dass die Förderungen an die Eisenbahn­verkehrsunternehmen zu leistbaren Tarifen für die Passagiere führen. Aber anderer­seits ist es mir genauso wichtig zu verhindern, dass wettbewerbliche Ausschreibungen zu Sozialdumping führen. Also: Wir wollen weg vom Billigstbieterprinzip hin zum Best­bieterprinzip. Das heißt, in Zukunft müssen Preiskriterien, Qualitätskriterien und Sozial­kriterien auch als Zuschlagskriterien für Bundesländer und Verkehrsverbünde definiert werden.

Und: Wenn es in Zukunft durch Ausschreibungen zu einem Betreiberwechsel kommt, muss die zuständige Behörde den neuen Betreiber verpflichten, den bisherigen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern ein verbindliches Angebot zu machen, sie mindes­tens zu den bisherigen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu beschäftigen. So kann dann jeder Beschäftigte freiwillig entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt oder den Arbeitgeber wechseln möchte.

Von welchen Qualitätskriterien spreche ich? Es braucht zum Beispiel einen Nachweis über Ortskenntnisse und eine Befähigung zur Auskunft über Tarife und Verkehrsan­schlüsse und natürlich regelmäßige Nachschulungen. Oder, ein weiteres Qualitätskrite­rium: einen Befähigungsnachweis des eingesetzten Personals bezüglich Umgang mit gefährlichen Situationen, Stichwort Gewaltdeeskalation oder Erste Hilfe, aber auch für Schneeketten-anlegen-Können und Ähnliches mehr.

Die Ausstattung der Fahrzeuge, also Barrierefreiheit, Infoscreens und Ähnliches, ist ebenfalls ein Qualitätskriterium. Oder: Als Sozialkriterien sind Arbeits- und Entloh­nungsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Verkehr, wie zum Beispiel, um nur ein paar Stichworte zu nennen, Qualität, Anzahl und Ausstattung von Sozial- und Sanitärräumen, Frauenanteil, Frauenförderung, Berufserfahrung und so weiter, sowie soziale Leistungen anzusehen, die über das gesetzliche oder kollektivvertragliche Min­destmaß hinausgehen.

Gute Beschäftigungsbedingungen sind ganz klar wichtige Voraussetzungen für quali­tätsvolle Verkehrsdienstleistungen. Wie schon am Anfang erwähnt, wir wollen weg vom Billigstbieterprinzip hin zum Bestbieterprinzip. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

20.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Re­dezeit. – Bitte.

 


20.36.48

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Der Be­richt über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen enthält viel Lob, auch zu Recht. Es gibt Steigerungen beim Güterverkehr, 270 Millionen Reisende auf den Österreichi­schen Bundesbahnen. (Abg. Höfinger: Der Mensch ist ein lebendes Lexikon!) Der Wirtschaftsstandort und auch der Tourismusbereich tragen natürlich dazu bei, aber die wesentlichen Voraussetzungen dafür liegen in der Infrastruktur.

Das Lob für diese Leistungen steht aber, würde ich sagen, Ihnen, Frau Präsident, zu, stammt doch der Leistungsbericht aus 2013.

Nun aber zu jenen Punkten, die bereits angesprochen wurden, nämlich zu den Aus­schreibungen, die derzeit in Diskussion stehen, in Richtung Bestbieterprinzip.

Ich glaube, dass das nicht nur im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen not­wendig ist, sondern in allen Bereichen der Bundesbahnen. Ich kann das als Bürger­meister nur bestätigen. Wir haben im letzten Ausschuss, Herr Bundesminister, bereits das Problem angesprochen, nämlich das mit der Eisenbahnkreuzungsverordnung. Das liegt derzeit beim Verwaltungsgerichtshof, nachdem die ÖBB Rekurs eingelegt haben,


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