Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 253

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getragene Partnerschaft eben begründen kann. – Zum Glück wird es da eine Änderung geben; das wird also in Zukunft auch auf dem Standesamt möglich sein.

Dann gab es eine Sache, die auch sehr spannend ist – auch noch keine höchstgericht­liche Entscheidung –, nämlich die bezüglich Nachnamen. Eingetragene Partnerschaf­ten haben aus unerfindlichen Gründen in Österreich nur einen Nachnamen und dürfen keinen Familiennamen haben. Da hat man eine bewusste Diskriminierung gewählt, da­mit man klar sieht – anhand des Meldezettels kann man das schön nachvollziehen –, das ist der Nachname, aber kein Familienname. Und das alles, obwohl der Europäi­sche Gerichtshof für Menschenrechte schon längst gesagt hat, dass auch homose­xuelle Menschen ein Recht auf Familienleben haben, was er Jahre zuvor auch noch nicht so gesehen hat; aber er hat es immerhin gemacht.

Weiters gab es diese berühmte Sache mit dem Bindestrich beim Doppelnamen von eingetragenen Partnerschaften. Das hat man ursprünglich im Gesetz so nicht vorge­sehen, damit auch klar ersichtlich ist, dass es sich um eine eingetragene Partnerschaft handelt. – Zum Glück hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich das aufgenommen und gesagt, das ist diskriminierend, das geht so nicht.

Den Verfassungsgerichtshof haben wir auch gebraucht, damit er klarstellt, dass auch lesbische Paare das Recht auf Samenspende haben.

Und wir haben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu gebraucht, dass er festgestellt hat, dass eine Stiefkind-Adoption auch homosexuellen Paaren of­fenstehen muss.

Ich weiß nicht, ob Ihnen das jetzt aufgefallen ist: Das Problem ist, dass für fast alle Dinge, die in diesem Bereich in den letzten Jahren geschehen sind, die Höchstgerichte gebraucht wurden, weil man es offensichtlich in der Politik nicht schafft, endlich mit der Zeit zu gehen und auch da moderne Regelungen einzuführen.

In diesem Sinne appelliere ich ausdrücklich an die Abgeordneten der Regierungspar­teien – ich glaube, bei der FPÖ werde ich da kein Gehör finden –, da endlich moderne Regelungen zu machen, dass wir das Institut Ehe für alle Menschen öffnen, und zwar unabhängig davon, welches Geschlecht sie haben, und unabhängig davon, ob sie ver­schiedene Geschlechter haben. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


21.36.52

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Dem Antrag der NEOS ist tatsächlich viel abzugewinnen. § 44 ABGB ist nicht mehr zeitgemäß, ist diskriminierend gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch gegenüber verschiedengeschlechtlichen Paaren, die etwa keine Kin­der zeugen können oder wollen: aus medizinischen Gründen oder aus Altersgründen.

Es spricht wirklich sehr viel dafür, dass diese Bestimmung des § 44 ABGB, die ja dem Weltbild des frühen 19. Jahrhunderts entspringt – das ABGB stammt ja aus dem Jahre 1811 –, dass also das Eherecht dem 21. Jahrhundert angepasst wird.

Wir von der sozialdemokratischen Fraktion werden weiterhin und unermüdlich Über­zeugungsarbeit bei unserem Koalitionspartner leisten, damit diese Diskriminierungen beseitigt werden. Vieles ist dabei schon gelungen – es wurden ja schon einige Bei­spiele aufgezählt –, und zwar mithilfe der Höchstgerichte, die da sozusagen motivie­rend gewirkt haben. Wir von der SPÖ werden – seien Sie dessen versichert – konse-


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