Diese Zahlen beweisen, dass Gewalt gegen Frauen auch in unserer Gesellschaft kein Randthema ist, und ich unterstütze daher den vorliegenden Antrag aus vollem Herzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.32
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 267 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend sexuelle Gewalt gegen Frauen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 41.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gegen sexuelle Gewalt“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (E 42.)
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (498/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zuerst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
21.33
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe zu diesem Antrag länger überlegt, ob wir eine erste Lesung verlangen sollen, ob diese durchgeführt werden soll, aber mir ist dann bald klar geworden, dass das offensichtlich immer noch sehr, sehr notwendig in Österreich ist, weil es in Österreich immer noch Menschen gibt, die der Meinung sind, dass man, wenn man sich für Gleichstellung und Gleichbehandlung von homosexuellen Menschen einsetzt, einer sogenannten Homosexuellen-Lobby angehört.
Was Herr Gudenus in Moskau gemacht hat und welche Ängste er da geschürt hat, welche bösen Mächte da am Werk seien, die versuchen würden, die Europäische Union zu unterwandern mit ihrer Homosexuellen-Lobby, das war so etwas von zum Schämen, dass ich eigentlich gar nicht gewusst habe, wie man damit umgehen soll. Das haben de facto alle Parteien – außer eben der von Gudenus (Abg. Schönegger: Auch dort!) – so gesehen und sich entsprechend dazu geäußert.
Das Problem ist schlichtweg, dass der Herr Gudenus nicht mit der Zeit gehen will und nicht merkt, dass es da um wesentliche Rechte von Menschen geht und wir einer gewissen Bevölkerungsgruppe Rechte schlichtweg vorenthalten.
Das sehen wir auch, wenn man sich die Rechtsprechung von diversen Höchstgerichten in den letzten Jahren anschaut, denn es ist immer wieder so, dass Höchstgerichte Gesetze aufheben müssen, weil es in diesen Gesetzen Ungleichbehandlungen und offenkundige Diskriminierungen gibt.
Begonnen hat es mit der Frage – das ist aber in diesem Fall nichts Höchstgerichtliches – der eingetragenen Partnerschaft, wo es darum gegangen ist, wo man diese ein-
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