Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 251

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her ist. Man sollte sich bei der Debatte immer wieder vor Augen führen, wie groß die­ses Problem international ist. Das wurde ja auch von Ihnen, Frau Kollegin Aslan, ganz drastisch angesprochen, was uns – oder zumindest mich – sehr berührt hat.

Auch in Österreich gibt es, wie wir wissen, Gewalt in der Familie, und sie kommt sehr oft vor, in den unterschiedlichsten Formen. Es wurde ja schon angesprochen, welche Formen von Gewalt es gibt. Ich denke, es gibt ein paar Punkte, auf die man ganz be­sonders achten muss, zum Beispiel auf die Prävention, was ja heute auch schon an­gesprochen wurde. Da denke ich, dass es ganz wichtig ist, in den Schulen starke Mäd­chen und starke Buben zu formen, zu erziehen, sie zu begleiten und ihnen beizu­bringen, dass es andere Mechanismen der Konfliktlösung gibt als Gewalt. Probleme gibt es immer, aber man soll sie nicht mit Gewalt lösen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich denke mir zudem, dass es ganz wichtig ist – das wurde heute auch schon ange­sprochen –, mit den Tätern zu arbeiten.

Ich bin überzeugt davon, dass Menschen sehr oft Täter bleiben, wenn man nicht mit den Tätern arbeitet – aus welchen Gründen auch immer, vielleicht weil sie nicht gelernt haben, sich anders zu artikulieren. Deshalb ist Täterarbeit ganz wichtig, und wir müs­sen in den nächsten Jahren bei der Gewaltprävention auf dieses Thema noch viel mehr Augenmerk legen. Davon bin ich wirklich überzeugt.

Ich hätte noch viel zu sagen, habe aber leider nur zwei Minuten Zeit, daher möchte ich abschließend noch erwähnen, dass ich die Initiative der FPÖ unterstütze, diesen An­trag generell auf Gewalt, ganz egal, wem gegenüber, zu erweitern, und dass wir, so­weit ich jetzt richtig informiert bin, auch zustimmen werden. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke, es ist ein Menschenrecht, vor Gewalt geschützt zu werden, denn Gewalt ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

21.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


21.30.10

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum vorliegenden Entschließungsantrag mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Frauen möchte ich ein wenig auf die Struktur der Ge­waltschutzzentren in Österreich eingehen. Es befindet sich, wie bekannt ist, in jedem Bundesland ein Gewaltschutzzentrum, das erste Anlaufstelle für Opfer von Gewalt in der Familie oder im sozialen Nahraum ist.

Das bezieht sich im besonderen Maße auch auf Gewalt an Frauen, etwa bei Partner­schaftsbeziehungen, auf Gewalt an Kindern, aber auch auf sexualisierte Gewalt. De­zentrale Anlaufstelle in Österreich sind dabei meist die sogenannten Frauenhäuser.

Der Ausschuss für die Rechte der Frau im Europäischen Parlament hat bereits im Jah­re 1987 die Empfehlung abgegeben, pro 10 000 Einwohnern einen Platz im Frauen­haus einzurichten. In Österreich gibt es 759 Plätze in Frauenhäusern; 837 Plätze soll­ten es laut dieser EU-Richtlinie eigentlich sein.

Wie notwendig diese Einrichtungen sind, beweisen die ständige Auslastung der Frau­enhäuser, aber auch einige andere Zahlen. So gab es alleine im Jahre 2013 in Oberös­terreich 2 008 von Gewalt betroffene oder gefährdete Personen, davon 1 739 Frauen. Ebenso gab es 2013 in Oberösterreich 1 073 durch Sicherheitsbehörden exekutierte Wegweisungen beziehungsweise Betretungsverbote.

 


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