Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 256

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Ich habe auch einen Ehering und fühle mich nicht als kleinbürgerlich, aber jeder muss das individuell entscheiden können. Und wenn sich jemand für dieses Institut entschei­det, dann soll er das rechtlich können (Beifall und Bravoruf des Abg. Kogler – Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ), und zwar unabhängig vom Ge­schlecht. Und das hat David Cameron, mit dem mich sonst nichts verbindet, verstan­den, und darüber sollten, wie ich glaube, auch Sie nachdenken.

Dass die Ehe-Definition nicht mehr zeitgemäß ist, ich glaube, das lässt sich an vielen Punkten festmachen. Es redet die Ehe-Definition von der Unzertrennlichkeit (Abg. Schönegger: In der schönen Vorstellung!), aber wir wissen, dass 50 Prozent der Ehen geschieden werden. Auch das möchte ich nicht bewerten – es ist so.

Auch was die Zeugung von Kindern anlangt: Ja, das ist das programmatische Ziel der Ehe, aber wir wissen, dass das nicht immer im Vordergrund steht (Abg. Schönegger: Man darf aber Ideale formulieren!), und wir wissen auch, dass betagte Senioren noch heiraten, und auch das ist schön, aber sie werden trotzdem keine Kinder zeugen. Wir verwehren ihnen die Ehe nicht.

Daher glaube ich, dass es zeitgemäß ist, wenn wir das Institut der Ehe öffnen und sa­gen: Es ist schön, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen wollen und zueinander stehen, und dafür wollen wir einen modernen rechtlichen Rahmen bieten, und das kann auch die Ehe sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.46


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 498/A dem Justizausschuss zu.

21.46.258. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsge­setz und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (526/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 8. Tagesordnungspunkt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, zu Wort. – Bitte.

 


21.46.49

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt über 40 Jahre her, und kaum jemand weiß, was da 1973 an Un­glücklichem passiert ist. Niemand – oder kaum jemand – der heute in der Politik Ver­antwortlichen war damals überhaupt in der Politik, aber ein Gesetz, das keinerlei ver­nünftige Basis hat, verantworten wir hier auch, wenn wir es nicht ändern.

Es geht um den § 133 des Arbeitsverfassungsgesetzes. Der hält im Absatz 6 fest, dass Betriebsräte und Betriebsrätinnen kein Mitwirkungs- und kein Einspruchsrecht haben. Das hat uns einigermaßen erstaunt, nachdem wir draufgekommen sind, dass dem so ist, und wir haben versucht herauszufinden, warum das so ist, haben aber eigentlich nichts gefunden.

Das Einzige, was wir gefunden haben, waren die Erläuterungen, die davon ausgehen, dass sich, ich zitiere, „in der Praxis kein Bedürfnis nach Einrichtung von Zentralbe­triebsräten für Theaterbetriebe gezeigt“ habe. – Das ist schon ein bisschen merkwür-


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