davon ist aber eben der Theaterbereich, sind Theaterunternehmungen ausgenommen. Warum? – Ein wesentlicher Grund wurde schon angedeutet, aber noch nicht wirklich angesprochen: Es gibt verschiedenste Rechtsformen von Theaterunternehmungen. Das beginnt bei Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, dann gibt es jene, die während des Jahres nur befristet Aufführungen machen, es gibt mobile Unternehmungen und vieles, vieles, vieles mehr. Und dann, was auch schon erwähnt wurde, gibt es natürlich Theaterunternehmen, die nur saisonale Auftritte haben, das heißt, es müsste teilweise zweimal, dreimal pro Jahr ein neuer Betriebsrat gewählt werden. – Das sind einmal die Grundlagen, das ist die aktuelle Situation, die das Theater betrifft.
Bei den Bundestheatern ist das anders, da werden die Betriebsräte, die Belegschaftsvertreter bereits in die Aufsichtsräte entsendet, dort ist das klar geregelt.
Sie schlagen jetzt aber vor – das ist jedoch, wie ich denke, vielleicht sogar nur ein Irrtum in der Legistik, in der Namensfindung –, dass die Arbeitnehmermitbestimmung einfach über alle Theaterunternehmen drübergestülpt wird. Aber wir haben ja so viele verschiedene Formen, daher, denke ich, kann das nicht so einfach funktionieren und ließe sich in dieser Art und Weise wahrscheinlich nicht umsetzen.
Und dann kommt noch dazu, dass nicht die zuständigen Betriebsratskörperschaften die Vertreter entsenden, sondern Sie schreiben dann in Ihrem Antrag, das Entsenderecht obliegt der Betriebsräteversammlung, was ja auch wieder etwas völlig anderes ist.
Also ich denke, diese Punkte müssen wir uns auf jeden Fall genau anschauen, aber so, wie der Antrag jetzt vorliegt, glaube ich nicht, dass er einfach umsetzbar ist, weil er nicht praktikabel wäre. Und wenn wir davon ausgehen, dass das in Wirklichkeit eine klassische Sozialpartnermaterie ist, sollte man das, so denke ich, auch sozialpartnerschaftlich diskutieren – aber darüber werden wir uns im Ausschuss natürlich noch weiter unterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
21.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
21.53
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Betriebsräte in Theaterbetrieben stärken: Warum nicht? Schaut man sich andere Betriebe an, wo Betriebsräte auch in Aufsichtsräten tätig sind, kommt meistens eine gute Zusammenarbeit heraus.
Der Betriebsrat, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das zentrale Bindeglied zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft und somit ein wesentlicher Faktor eines Unternehmens, einer Firma. Und warum soll ein Personalvertreter, ein Betriebsrat von Theaterbetrieben nicht in den Aufsichtsrat entsandt werden, wenn es ohnehin schon Ausnahmen gibt?
In der Begründung – das wurde bereits vom Herrn Kollegen Zinggl angesprochen – der Regierungsvorlage für das Arbeitsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1973 ist zu lesen, dass in der Praxis kein Bedürfnis bestand. – Damals, liebe Freunde! Jetzt gibt es aber das Bedürfnis, dass Betriebsräte in Aufsichtsräten mitwirken, auch im Theaterbereich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Zinggl.)
21.54
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 526/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
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