Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 54

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16.27.18

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Steuerzahler! Ich begrüße sehr herzlich die Salzburger Dele­gation des Salzburger Blasmusikverbandes mit ihrem Obmann, Herrn Rieger, und den Landesobmann des Blasmusikverbandes Vorarlberg, Herrn Baldauf. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich gratuliere natürlich auch, bevor ich zu meinem Inhalt komme, Herrn Minister Klug sehr, sehr herzlich zur Geburt seines Kindes.

Zum Thema Bundesheer gibt es sehr, sehr viele offene, ungelöste Fragen, und ich empfehle der Regierung nicht nur in dieser Hinsicht, ihre Berufsbezeichnung wort­wörtlich zu nehmen und zu regieren. „Regieren“ kommt vom lateinischen „regere“ und heißt „leiten“ und „lenken“. Leiten und lenken setzt voraus, dass sich die Verant­wortlichen zuerst über das jeweilige Thema Gedanken machen und dann basierend auf ihren Entscheidungen Maßnahmen setzen.

Für das Thema Bundesheer hätte das geheißen, dass man sich zuerst den Daseins­zweck unseres Bundesheeres vergegenwärtigt, den Status quo hinterfragt, das Ziel in Zusammenschau mit der Außenpolitik definiert und dann entscheidet, welche Struk­turen für den definierten Zweck erforderlich sind und wie diese finanziert werden. In anderen Ländern nennt man das Sicherheitspolitik.

In Ermangelung einer solchen Sicherheitspolitik in Österreich hat man hier den Weg eingeschlagen, das Bundesheer einfach auszuhungern und zu schauen, was passiert.

Klar ist für die Verantwortlichen, dass dieses Bundesheer für die Landesverteidigung im klassischen Sinne jedenfalls nicht mehr geeignet ist. Das wird aber in der Bun­desverfassung Artikel 9a verlangt, wo sich Österreich zur umfassenden militärischen Landesverteidigung und Aufrechterhaltung der immerwährenden bewaffneten Neutra­lität verpflichtet hat.

Es stellen sich nun zwei wichtige Fragen: Die erste Frage lautet: Sind wir in der Lage, diese Neutralität zu verteidigen, wie es unsere Verfassung verlangt, oder ist die Verfas­sung bereits schleichend geändert worden?

Und die zweite Frage ist: Sind wir überhaupt neutral?

Die erste Frage lässt sich leichter beantworten: Wir sind klar nicht in der Lage, unserer verfassungsgemäßen Aufgabe der Erhaltung unserer bewaffneten Neutralität nachzu­kommen. Kasernen werden reihenweise zugesperrt. Flugzeuge können kaum noch fliegen. Für Heeres-Lkw gibt es keinen Sprit. Für Soldaten gibt es kaum genug Beklei­dung, und Katastrophen dürfen nur nach Vorankündigung stattfinden, sofern die Hilfe des Bundesheeres erwünscht ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Das Zu-Tode-Sparen des Bundesheeres und das Abschaffen der Neutralität stellen eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung dar, und über eine solche muss das Volk abstimmen. Aber wie man sieht, ist Ihnen die Meinung des Volkes sowieso egal. Sie finden so oder so einen Weg, um an Ihr Ziel zu kommen, das vermutlich überhaupt lautet, unser Bundesheer abzuschaffen. Sie denken wahr­scheinlich jetzt schon an den Zapfenstreich zur Verabschiedung unseres Heeres.

Die zweite Frage ist: Ist Österreich tatsächlich neutral? – Wenn man in die Geschichte zurückblickt, dann sieht man, dass die Neutralität eine Notlösung im kalten Krieg war. Österreich verpflichtete sich im „Moskauer Memorandum“, nach Abzug der Besat­zungs­truppen sich aus freien Stücken für militärisch neutral zu erklären, und dafür versprach die Sowjetunion, den Staatsvertrag zu unterzeichnen.

 


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