Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 59

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passiert, und im Bericht sind geschönte Zahlen über weniger Anzeigen ausgewiesen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe.

Ansprechen möchte ich auch noch die Causa Bakary J., weil in diesem Fall zwei Poli­zisten, die verurteilt wurden, einen Wiederaufnahmeantrag gestellt haben und dabei sehr interessante Aussagen zutage getreten sind, nämlich: dass die Polizisten damals zu ihrer Aussage genötigt wurden, dass sie zugeben sollten, etwas gemacht zu haben, das sie nach jetzigem Stand nicht gemacht haben. Wenn man in diesem Fall von schwerer Nötigung spricht, Frau Ministerin, dann muss das in Ihrem Ressort auch auf­geklärt werden, dann müssen Sie hier auch Stellung beziehen. Es kann nicht sein, dass man Polizisten nötigt, eine Aussage zu machen, die deren Existenz zerstört, und sie dann im Regen stehen lässt und nicht hinter ihnen steht.

In diesem Zusammenhang, Frau Ministerin, ist großer Aufklärungsbedarf gegeben, und ich würde Sie wirklich bitten, zu zeigen, dass Sie hinter den Polizistinnen und Polizisten stehen, und nicht nur davon zu reden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Bun­desministerin Mikl-Leitner: Nur zur Information: Das macht die Justiz! – Abg. Schenk – in Richtung Bundesministerin Mikl-Leitner –: Sie wissen aber schon, was ei­ne Polizei ist und wie da oft mit Beamten umgegangen wird?! Informieren Sie sich ein­mal! – Bundesministerin Mikl-Leitner: Frau Kollegin, ich glaube, Sie vergreifen sich im Ton!)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.28.56

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Den Sicherheitsbericht kann man auch ein bisschen zwischen den Zeilen lesen, bei der Lektüre ist nämlich auch interessant, was nicht drinsteht. Es fehlen unter anderem die großen Erfolge der Vorratsdatenspeicherung – ich wollte eigentlich nicht mehr darüber reden, aber Sie haben mich dazu motiviert –, und der Grund dafür ist einfach: Es gibt diese Erfolge nicht!

Wir erinnern uns: Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt, um wirklich schwere Verbrechen wie Terrorismus aufzuklären oder sogar zu verhindern. Bis jetzt gibt es durch die Vorratsdatenspeicherung aber keine messbaren Erfolge für solche Delikte, die – sei Dank – in Österreich auch eher selten sein dürften. Trotzdem haben die Be­hörden und das Innenministerium dieses mächtige Werkzeug lieb gewonnen, und des­wegen hat die Frau Bundesministerin zuletzt im Innenausschuss auch erklärt, dass ei­ne Nachfolgeregelung gesucht wird, und auch der Herr Minister ist an einer Neuauflage dieses Instruments interessiert.

Doch das kann nicht funktionieren und das wird auch nicht funktionieren. Der EuGH hat unmissverständlich festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen schwer­wiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellt, der in keinem Verhältnis zum tatsächli­chen Nutzen steht. Der EuGH – beziehungsweise dann auch der VfGH – hat auch kei­ne Reparaturfrist festgelegt oder irgendeine Möglichkeit eingeräumt, eine Fortführung der Vorratsdatenspeicherung anzustrengen. Ganz im Gegenteil: Der VfGH hat zur un­widerruflichen Löschung der Daten angehalten; wobei uns natürlich auch interessieren würde, wie weit diese unwiderrufliche, diese unwiederbringliche Löschung fortgeschrit­ten ist.

Die Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung ist undenkbar, weil die Vorratsda­tenspeicherung an sich irreparabel ist. Aus einem ganz einfachen Grund: Ohne Anlass ist es weder möglich, den Personenkreis einzuschränken, noch möglich, auf die Schwere des Verbrechens abzustellen. Man kann im Vorhinein einfach nicht wissen,


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