Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 60

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wer welches Verbrechen begeht, man muss in jedem Fall alle Daten speichern. Sobald ein Anlass vorliegt, wird nicht mehr auf Vorrat gespeichert, sondern eben anlassbezo­gen, und damit greifen schon andere sicherheitspolizeiliche Instrumente. Abgesehen davon können Behörden ohnehin auf eine Datenhaltung von zirka drei Monaten zu­rückgreifen.

Es gibt aber auch zwischen der Vorratsdatenspeicherung und den bereits verfügbaren Daten einen Bereich, der die Arbeit der Behörden erleichtern könnte, und das ist das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, das einen umfassenderen und schnelleren Zu­griff auf Daten ermöglichen würde. Natürlich ist auch diese Methode geeignet, miss­braucht zu werden, vor allem dann, wenn sie exzessiv eingesetzt wird.

Wir sind der Meinung, dass es sehr wohl auch neue Wege für die Ermittlungsarbeit ge­ben muss. In diesen Punkten muss ich Ihnen und der Frau Ministerin auch recht ge­ben, dass wir uns auf die Suche begeben müssen, um das Instrumentarium zu moder­nisieren. Das Ganze hat aber grundrechtskonform zu erfolgen. Einen entsprechenden Antrag zur Evaluierung haben wir ja bereits eingebracht. (Beifall bei den NEOS.)

11.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


11.32.21

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Was Herr Abgeordneter Pilz, der die Sicherheits­debatte gar nicht bis zum Ende verfolgen will, hier vorgetragen hat, war von geradezu grotesker Arroganz – das halten wir aber auch aus (Beifall bei der FPÖ) –, aber es war – und das ist das Bedauerliche – von einem nicht überbietbaren Zynismus.

Ich hätte ihn zum Beispiel gerne gefragt, ob er weiß – ich beziehe mich ausdrücklich auf den „Standard“ vom Juni 2012 –, dass die Gefängnisse zum Bersten voll sind. Das wissen wir alle. Aber warum?! – Weil – und das wissen Sie, Herr Abgeordneter Pendl, ganz besonders gut – 48 Prozent der Insassen in den heimischen Gefängnissen nicht gebürtige Österreicher sind. Wer kann hier nicht rechnen?! Wer kann hier nicht lesen?! Und vor allem: Wer will hier der Realität nicht ins Auge schauen beziehungsweise sie sogar verschleiern?! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Frau Ministerin, Sie haben gesagt – indem Sie uns ermahnt haben, nicht zu hetzen; das kennen wir schon lange –, dass Sie sehr wohl zwischen erwünschter Einwande­rung beziehungsweise Migration und illegaler Migration unterscheiden. – Schön wäre es. Sie tun es aber nicht! Wie könnte es sonst sein, dass aus Ihren Reihen der Ruf nach einer Politik kommt, der genau diesem Prinzip widerspricht, denn Asylwerber, die als asylberechtigt anerkannt sind, sind – da sind wir uns alle einig, dass das auch so sein soll – dem Staatsbürger gleichgestellt und haben auch einen Zugang zum Arbeits­markt. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Der Ruf danach – es ist der Ruf der Wirtschaft; einer sehr kurzsichtigen Wirtschaft muss man in diesem Zusammenhang sagen –, dass Asylwerber, deren Asylberechti­gung noch überhaupt nicht feststeht, einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben sollen, ist ein massiver Anschlag auf jene bei uns, die sich jetzt schon kaum auf ihrem Arbeits­platz halten können. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Ministerin, wenn Sie diese so wichtige Unterscheidung, um die es genau geht, nämlich Schutz vor Verfolgung und Asyl oder Einwanderung auf der anderen Seite, wirklich machen, warum beschäftigen Sie sich dann ausschließlich mit der Verteilung von Flüchtlingen und nicht damit, dass endlich rasch entschieden wird, ob es Asyl­gründe gibt – dann ist es in Ordnung, dann bleibt jemand da – oder nicht? – Dann muss konsequent gehandelt werden, und dann muss es auch zu Abschiebungen kom­men. Das wäre Ihre Aufgabe! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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