Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 65

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Im Wesentlichen – um es jetzt wirklich kurz zu machen – ist der Justizteil des Sicher­heitsberichts, wie schon gesagt wurde, inhaltlich im Bereich des Normalen, des Erwart­baren. Er ist nicht spektakulär, aber es gibt doch zwei Punkte, auf die ich hinweisen möchte. Der eine Punkt, der auffällt, ist positiv, und der andere ist negativ – das muss man auch ganz offen sagen.

Ich beginne mit dem positiven Umstand, der auffällt. Das ist die Tatsache, dass im Be­richtsjahr 2013 insgesamt 9,3 Millionen € durch vermögensrechtliche Anordnung und Einziehung eingenommen wurden, was einen Anstieg von 15,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Das zeigt, dass wir in diesem Bereich, nämlich im Bereich der Abschöpfung von durch deliktisches Verhalten erlangten Vermögenswerten, auf dem richtigen Weg sind. Dahinter stecken auch wichtige praktische Maßnahmen, konkret: die spezielle Schulung von einzelnen Staatsanwälten, die sich diesem Thema auch speziell widmen können, wie auch ein Leitfaden, der von uns entwickelt wurde. Wir haben hier einiges gemacht, um diese erfreuliche Entwicklung zu ermöglichen. Und das ist einmal etwas.

Der negative Punkt, der auffällt – das ist klar, es ist schon erwähnt worden –: Die wirk­lich großen Probleme, die wir im Strafvollzug haben, sind gewaltig. Sie kennen ja unse­re permanenten Bemühungen auf diesem Gebiet. Es ist eine sehr große Baustelle. Aber vielleicht zur Erläuterung: Seit Beginn der Achtzigerjahre variiert die Zahl der in österreichischen Justizanstalten angehaltenen Personen zwischen 5 946 im Jahr 1989 und 8 957 im Jahr 2007. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Während die Zahl der Gefangenen in der Zeit von 1982 bis 1989 deutlich zurückgegangen war und sich um rund ein Drittel vermindert hatte, stieg sie zu Beginn der Neunzigerjahre zunächst wieder leicht an, um in den Folgejahren bis 2001 relativ konstant auf niedrigem Niveau zu bleiben. Ab dem Jahr 2001 begann jedoch ein neuerlicher, steilerer Anstieg, der zu einer deutlichen Belagszunahme und zu einer Überbelegung der Justizanstalten bis zum Jahr 2007 führte. Und dieser Überbelag 2007 mit 8 957 Häftlingen hat dann zum Haftentlastungspaket 2007 geführt, und daraufhin ging die Zahl der Gefangenen vo­rübergehend um 8 Prozent auf 8 214 Personen zurück, stieg aber dann neuerlich, und jetzt stehen wir, 2013, laut dem Sicherheitsbericht bei einer Zahl von 8 950 Personen. Das heißt, wir haben eigentlich schon wieder den Höchststand des Jahres 2007 er­reicht. Damals hat das zu entsprechenden Maßnahmen geführt – zum Haftentlastungs­paket.

Wir werden so etwas wieder benötigen. Wir werden alles an Maßnahmen überlegen müssen, auch auf legistischer Ebene, um eine gewisse Entlastung der Justizanstalten zu erreichen.

Mit dem Haftentlastungspaket 2007 ist immerhin eines erreicht worden: Es ist mit Wirk­samkeit 1. September 2010 der elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugs­form eingeführt worden. Der hat sich grundsätzlich durchaus bewährt, und ich sehe hier, wenn diese Art des Vollzugs vernünftig gehandhabt wird, durchaus auch noch Entwicklungspotenzial, insbesondere zur Vermeidung der Untersuchungshaft.

Nun gibt es im Bereich des Strafvollzugs aber auch etwas Erfreuliches zu berichten: Die Zahl der Jugendlichen im Gefängnis ist erneut zurückgegangen, und diese Ent­wicklung ist wohl auch zurückzuführen auf die Bemühungen zur Vermeidung der Unter­suchungshaft durch andere, alternative Formen der Beaufsichtigung und Überwa­chung. Und das ist, glaube ich, auch etwas, wo wir sagen können: Da sind wir auf dem richtigen Weg.

Herr Abgeordneter Pendl hat es schon angesprochen: Ein spezielles Problem ist der Maßnahmenvollzug. Auch hier, bitte, muss man sich die Zahlen schon vergegenwärti­gen. Im Maßnahmenvollzug für die zurechnungsunfähigen, geistig abnormen Täter hat­ten wir mit 1. Jänner 2014 403 Untergebrachte. Nur zum Vergleich: 2000 waren es nur


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