Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 64

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weisen besser möglich? Braucht es wirklich immer das gerichtliche Strafrecht, oder ist nicht da oder dort das Verwaltungsstrafrecht effektiver? – Diese Frage ist offen, sie ist noch nicht entschieden, aber darum geht es inhaltlich. Wie gesagt, wir werden darüber im Justizausschuss in aller Ruhe diskutieren.

Das hat, wie gesagt, mit dem Sicherheitsbericht nichts zu tun. Aber eines würde ich mir wünschen, Herr Abgeordneter Pilz – ich kann mir hier als Regierungsmitglied ja nur et­was wünschen, aber wünschen darf ich mir etwas –: Ich würde mir nur wünschen, dass Sie vielleicht, wenn das möglich ist, bevor Sie sich zu Justizthemen zu Wort melden, Rücksprache halten mit Ihrem Justizsprecher. Er ist einer der aktivsten und einer der scharfsinnigsten im Justizausschuss, und ich glaube, wenn Sie mit ihm vorher Rück­sprache halten würden, dann wäre das ein Beitrag zur Steigerung der Qualität der De­batte im Nationalrat und damit in unser aller Interesse.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema. (Abg. Pilz: Darf ich mir auch etwas wünschen?) – Das muss der Herr Präsident entscheiden, ob Sie sich etwas wünschen dürfen. Ich darf mir hier nur etwas wünschen. (Abg. Rädler: Pilz! Wie in der Schule: Setzen! – Prä­sident Kopf – in Richtung des Abg. Pilz –: Sie dürfen sich nachher zu Wort melden! – Abg. Pilz: Ich wünsch mir eine wirkliche Bekämpfung des illegalen Glücksspiels!)

Sie werden sehen: Daran wird es nicht fehlen! Es geht um die Frage: Wie kann man das am effektivsten gestalten?, und nicht um Entkriminalisierung. Sie vermuten Entkri­minalisierung, wo keine geplant ist. Aber, wie gesagt, es gibt ja nicht einmal einen Vor­schlag des Justizministeriums. Also ich weiß nicht, wovon Sie eigentlich reden. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pilz.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Kollege Pilz, Sie wissen, dass wir in diesem Haus das Instrument der Zweierdebatte nicht kennen, aber Sie können sich selbstverständlich je­derzeit gerne wieder zu Wort melden. (Ruf bei den Grünen: Zwischenruf!?) Aber selbstverständlich, ein Zwischenruf dieser Art ist natürlich durchaus opportun.

Herr Bundesminister, Sie sind wieder am Wort.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter (fortsetzend): Ich stehe für ei­nen aufklärenden Dialog in der Sache jederzeit zur Verfügung, aber wenn Sie erlau­ben, würde ich jetzt gerne zum eigentlichen Thema kommen.

Der Justizteil des Sicherheitsberichts widmet sich ja ausführlich der Arbeit der Straf­justiz und bietet nicht nur einen Überblick über die Verfahren und Verurteilungen im letzten Jahr, sondern informiert unter anderem auch über den Strafvollzug – ein ganz wichtiger Bereich, wie wir heute schon gehört haben –, die gesetzgeberische Tätigkeit im Bereich des Kriminalrechts, die Reform des Strafprozesses, die Hilfeleistung für Verbrechensopfer – wir leisten hier schon sehr, sehr viel, sind international führend, muss man sagen – und auch über die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen.

Nun, meine Damen und Herren, Statistikzahlen und Vergleiche zu den Vorjahren sind natürlich, jedenfalls für uns, kein Selbstzweck, auch wenn man darüber da oder dort im Detail trefflich streiten kann. Darum geht es nicht, sondern diese Statistiken sind für uns wesentlich für eine wissenschaftliche Wirkungsforschung, und sie geben Anlass für sachlich fundierte Reformbemühungen. Sie zeigen aber auch in ihrer Gesamtheit, dass wir insgesamt mit dem Stand der Strafrechtspflege durchaus einigermaßen zufrieden sein dürfen.

Man darf einfach einige Zahlen nicht außer Acht lassen: Wir hatten 2013 insgesamt 250 000 erledigte Verfahren. Die Einstellungen überwiegen –, das ist ganz normal –, die Diversionen und Verurteilungen halten sich ungefähr die Waage. Es gab rund 52 000 Verurteilungen.

Schon hier für mich erfreulich – und deshalb erwähne ich es gleich vorweg –: der Rückgang der Verurteilungen von Jugendlichen, immerhin 12,3 Prozent. Das ist schön.

 


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