Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 63

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Ziel ist es – und das muss es auch sein –, die Kriminalität noch weiter zu senken, und vor allem muss man auch immer wieder auf regionale Gegebenheiten entsprechend reagieren und natürlich auch – und das macht die Sicherheitspolitik – auf neue Ent­wicklungen, wie Radikalisierung, den Dschihadismus oder auch Terrorismus. Hier set­zen aber die Innenministerin und die Bundesregierung ganz konkrete und entschlos­sene Schritte.

Ich darf auf eine Entwicklung hinweisen – sie wurde auch schon angesprochen –, die betrifft die Kriminalitätsrate im Internet. Diese ist grundsätzlich auf einem sehr hohen Niveau, aber man merkt an den Zahlen, die im Sicherheitsbericht ausgewiesen sind, dass hier ganz konsequent gegengesteuert wird und wirksame Maßnahmen umgesetzt werden und dass diese Maßnahmen auch bereits greifen. Ich möchte da etwa die Cyber-Sicherheitsstrategie erwähnen, die umgesetzt wird, und auch die Einrichtung des Cyber Crime Competence Centers. Diese Maßnahmen wirken, und damit wird die Bevölkerung vor Kriminalität im Internet geschützt.

In Summe zeigt der Sicherheitsbericht ganz eindeutig auf, dass Österreich gut unter­wegs ist, ein sicheres Land ist. Er zeigt natürlich auch auf, wo noch konsequent weiter­gearbeitet werden muss. Das ist auch das Ziel der Bundesregierung. Es besteht aber keinesfalls ein Anlass, hier der Bevölkerung Unsicherheit zu vermitteln, wie es die Frei­heitlichen tun. Unterlassen Sie das! Es bringt nichts. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.43.32

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss, bevor ich jetzt zum eigentlichen Thema, dem Justizteil des Sicherheitsberichtes, komme, nur ganz kurz auf eine Äuße­rung des Abgeordneten Pilz eingehen, die zwar mit dem Justizteil des Sicherheitsbe­richts und damit dem eigentlichen Thema gar nichts zu tun hatte, aber ich glaube, es dient der Aufklärung, wenn ich hier zwei Dinge klarstelle.

Das, was Herr Abgeordneter Pilz als Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels zu orten vermeint, kann man so sicherlich nicht sehen. Rein formal bezieht er sich auf ei­nen Expertenvorschlag der Expertengruppe StGB 2015. Es ist also keine Empfehlung oder kein Vorschlag – oder noch kein Vorschlag – des Justizministeriums, keines­wegs. Es ist eine Expertengruppe, die hier viele Vorschläge erarbeitet hat, unter ande­rem auch den, den gerichtlich strafbaren Tatbestand des verbotenen Glücksspiels zu­gunsten einer stärkeren und effektiveren Bekämpfung dieses illegalen Glücksspiels im Verwaltungsstrafrecht zu streichen. Den Vorschlag gibt es; wir haben das im Justiz­ausschuss auch entsprechend übermittelt, so wie alle anderen Vorschläge auch, und werden es dort in Ruhe diskutieren.

Wie gesagt, formal ist es falsch, dass das ein Vorschlag des Ministeriums wäre. Es stimmt einfach nicht. Das ist leicht nachzuprüfen. Man braucht nur die Protokolle des letzten Justizausschusses zu lesen, dann findet man das. Inhaltlich ist es auch falsch, denn in Wahrheit geht es um die Frage – und die ist legitim –: Wo, in welchem Bereich, mit welchem Sanktionsmechanismus kann man bestimmte Delikte effektiver bekämp­fen: Verwaltungsstrafrecht oder gerichtliches Strafrecht?

Wir haben das in anderen Bereichen auch, und die Experten in diesem Bereich wissen, wovon ich rede. Man muss da schon überlegen! Nicht zuletzt auch in Anbetracht des­sen, dass wir die verwaltungsrechtliche Sanktionsschiene sehr stark ausgebaut und absolut EMRK-fit durch die Gerichte dort gemacht haben, ist es durchaus angebracht, überlegen: Wo ist eine effektivere Bekämpfung bestimmter unerwünschter Verhaltens-


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