Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 79

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Dieses EDV-System, das die Personenstandsbücher und die Staatsbürgerschaftsevi­denz abgelöst hat, hätte eigentlich schon am 1. April 2013 und später dann am 1. No­vember 2013 funktionieren sollen. Deswegen war der vorliegende Antrag seitens SPÖ und ÖVP für uns Freiheitliche nicht überraschend. Dieser ist vielmehr eine absolute Notwendigkeit, wenn wir dem Bestreben und auch der unserer Meinung nach berechtig­ten Resolution des Fachverbandes der österreichischen Standesbeamtinnen und Stan­desbeamten nachkommen wollen.

Diese Damen und Herren sind es, die mit dieser EDV-Lösung in Hinkunft im Sinne der Bevölkerung rasch, zweckmäßig, aber auch abschließend eine Bearbeitung deren An­liegen durchzuführen haben. Und nach wie vor – und ich möchte das hier auch mit Nachdruck feststellen, weil mir diese Information erneut nach dem letztwöchigen Tref­fen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten zugetragen wurde – gibt es in die­sem System nicht nur „Kinderkrankheiten“, sondern darüber hinaus auch eine entspre­chend schlechte Datenqualität, eine nicht vorhandene Datenstabilität und eine nicht ge­gebene Datensicherheit bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen.

Daher ist es im Sinne der Bevölkerung und einer raschen Abwicklung ihrer Anliegen absolut notwendig, den heute hier vorliegenden Antrag umzusetzen, damit wir auch rechtlich gewährleisten können, dass die Personenstandsbehörden rechtlich korrekt auf die bisher verwendeten Staatsbürgerschaftsevidenzen und Personenstandsbücher zugreifen können, wenn die EDV versagt.

Da wir Freiheitlichen bereits bei der Beschlussfassung der rechtlichen Normen zur Ein­führung dieser EDV-Systeme unsere Unterstützung gegeben haben, ist es für uns na­türlich nur redlich, auch dieser Verbesserung im Sinne einer zukünftigen, schnellen und raschen Abwicklung der Bürgeranliegen zuzustimmen und dies zu unterstützen. – Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.37.08

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit den Sternenkindern, mit der Petition und dem Antrag beschäftigen. Frau Kollegin Lueger hat es schon erwähnt, bislang war es so, dass bei fehlgeborenen Kindern, die unter 500 Gramm Geburtsgewicht hatten, eine Eintragung ins Personenregister nicht möglich war. Das hat sich de facto für die Eltern so ange­fühlt, als hätte dieses Kind rechtlich nie existiert, obwohl es natürlich für die Eltern, für die Familie und die Freunde existiert hat. Von betroffenen Eltern wurde eine Petition an das Parlament herangetragen, das einer Änderung zuzuführen.

Ich finde es aus zwei Perspektiven sehr erfreulich, dass wir hier jetzt einen gemein­samen Antrag geschafft haben. Die eine Perspektive ist die trauerpolitische, die andere ist die demokratiepolitische. Jetzt werden Sie sich fragen: Trauerpolitik, was soll das sein, habe ich noch nie gehört? – Ja, das ist ein Begriff, den wir in dieser Form noch nicht benutzen. Ich meine damit nicht die Trauer über Politik, das wäre eher in der De­mokratiepolitik anzusiedeln, sondern ich meine damit Politik, Rahmenbedingungen, die sich mit dem Thema Trauer beschäftigen. Trauer ist etwas, das Sie alle entweder schon einmal erlebt haben oder ganz sicher erleben werden.

Es gibt keinen Menschen, der davor gefeit ist, irgendwann einmal Trauer erleben zu müssen – sei es durch den Tod von nahen Angehörigen, Freunden oder, wie es der gegenständliche Antrag zum Inhalt hat, von Kindern, ob von frühgeborenen Kindern oder von Kindern, die an plötzlichem Kindstod gestorben sind. Der Tod gehört zum


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