Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 80

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Leben dazu und daher gehört auch die Trauer zum Leben dazu. Trauer wird natürlich unterschiedlich verarbeitet, es gibt da sehr individuelle Prozesse. Ich beschäftige mich nicht nur als Politikerin damit, sondern auch als Beraterin, und ich merke, dass die Poli­tik da noch nicht ausreichend Rahmenbedingungen geschaffen hat, die die Menschen brauchen.

Wir haben zum Beispiel das folgende Problem: Wenn KindergeldbezieherInnen ein Kind haben, das an plötzlichem Kindstod verstirbt, endet schon am nächsten Tag der Kindergeldbezug und auch die entsprechenden anderen rechtlichen Regelungen. Dadurch müssten die KindergeldbezieherInnen eigentlich von einem Tag auf den an­deren wieder arbeiten gehen – aus Anlass dieser sehr tragischen Situation, die sie er­leben, unter Schock, in Trauer.

Wir haben die Situation, dass Menschen einen nahen Angehörigen verlieren, ein Kind verlieren, einen Partner verlieren. Das gesamte Leben wird sozusagen auf den Kopf gestellt. Sie wissen nicht, wie es am nächsten Tag weitergehen soll.

Alles, was wir momentan gesetzlich zur Verfügung stellen, sind ein paar Tage dafür, um die Begräbnissituation klären zu können, die formalen Situationen klären zu kön­nen. Wenn jemand aber länger braucht, um diesen Trauerprozess zu durchleben, dann muss er entweder in den Krankenstand gehen, das heißt, wir sagen damit, Trauer ist gleich Krankheit – ich sage, nein, das ist es nicht, denn das gehört einfach zum Le­ben –, oder er muss Urlaub nehmen. Trauer, glauben Sie mir und das wissen Sie alle, ist alles andere als ein Erholungsurlaub. Hier ist sehr viel zu tun.

Wir werden uns durchaus, weil ich hier die Kollegin Aubauer sehe, auch in der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ mit diesem Thema beschäftigen müssen. Es geht auch um die Frage, wie wir mit dem Sterben umgehen, wie wir mit den Sterbenden umge­hen. Aber wir müssen uns, glaube ich, auch mit der Frage beschäftigen, wie wir Politi­kerinnen und Politiker hier die Rahmenbedingungen schaffen können, damit Trauer ei­nen guten Platz bekommt, den sie eben auch braucht.

Die demokratiepolitische Freude in diesem Zusammenhang ist, dass Anstoß für diese Änderung eigentlich eine Petition war. Jetzt wissen Sie alle, wie viele Petitionen und Initiativen uns erreichen. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass hier Betroffene auf ein Problem aufmerksam machen und dass es, und das ist leider nicht immer so, endlich einmal gelungen ist, dass hier alle Parteien – auch über mögliche ideologische Schranken und sonstige Zwänge, denen wir unterworfen sind, hinweg – sagen, ja, da gibt es ein Problem, es ist eigentlich nach unserem Dafürhalten nicht einzusehen, dass das so bleiben soll, und sich dazu durchgerungen haben, diesen Antrag zu stellen. Dies freut mich somit auch aus demokratiepolitischen Gründen.

Auch mit der Demokratiepolitik werden wir uns im nächsten halben Jahr in einer En­quete beschäftigen. Und es würde uns, wie ich meine, guttun, wenn wir uns regelmä­ßig auch Initiativen, die von außen kommen, genau in dieser Ernsthaftigkeit vornehmen und dann auch zu einem positiven Ende bringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.42.09

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Was Tagesordnungspunkt 2, der sich mit dem Zentralen Personenstands­register und Staatsbürgerschaftsregister beschäftigt, betrifft, habe ich ein kleines Déjà-vu. Ich bin im Zivilberuf Polizeibeamter, früher Gendarmeriebeamter. Ich erinnere mich noch an das Führerscheingesetz. Obwohl es schon rechtliche Kraft hatte, musste es mehrere Male reformiert werden, damit es überhaupt vollziehbar ist.

 


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