Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 121

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Darüber, wo der "Best Point of Service" - also der Ort, an dem eine Gesundheitsleis­tung am medizinisch besten und für das System kostengünstigsten erbracht werden kann - zu verorten ist, werden bislang nur theoretische Debatten mit geringem prakti­schem Wert geführt: In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung heißt es dement­sprechend kryptisch, dass sich "je nach regionalen Gegebenheiten und dem Versor­gungsbedarf unterschiedliche "Best Points of Services" ergeben, die sich inhaltlich und organisatorisch voneinander unterscheiden" und die "österreichweit flächendeckende Identifikation von "Best Point of Service" (...) aus einer mittelfristigen Perspektive ge­sehen werden" muss. Da das neue Primärversorgungsmodell auf diesen Begriff ab­stellt, sollte eine Grundsatzentscheidung, an welcher Stelle, welche Gesundheitsleis­tung am besten erbracht werden kann, jedoch ehestmöglich erfolgen. Andernfalls bleibt es bei leeren Stichworten ohne Konsequenz für Patient_innen, medizinische Berufs­gruppen und das Gesamtsystem.

Bundeseinheitliche und transparente Qualitätsstandards und eine für die Bevölkerung nachvollziehbare, veröffentlichte Qualitätsmessung sind - trotz erneuter Ankündigun­gen - nach wie vor nicht umfassend vorhanden. In der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger heißt es zwar: "Um die Qua­lität der Behandlung in ganz Österreich sicherzustellen, werden einheitliche Kriterien für Qualitätsmanagementsysteme sowohl für den stationären als auch für den ambu­lanten Bereich vereinbart. Darüber hinaus wird die bereits etablierte Ergebnisqualitäts­messung im stationären Bereich bis 2014 durch eine vergleichbare Systematik für den ambulanten Bereich ergänzt. Eine regelmäßige, sektorenübergreifende Berichterstat­tung zur Ergebnisqualität stellt dann eine wesentliche Orientierungshilfe für die Pa­tientinnen und Patienten dar". Im Gegensatz zum Nachbarland Deutschland (siehe: http://www.qualitaetskliniken.de, http://www.weisse-liste.de) lässt eine für Bürger_innen transparente, userfreundliche und vollständige Qualitätsinformation für das Spitalwe­sen und den niedergelassenen Bereich aber nach wie vor auf sich warten. Derzeit lau­fen in Österreich lediglich einige Pilotprojekte zur Ergebnisqualität einzelner Opera­tionen. Eine flächendeckende Umsetzung hält Gesundheitsministerin Oberhauser selbst bis 2016 für nicht wahrscheinlich - dabei reicht das Bekenntnis zu einem ge­samtösterreichischen Qualitätssystem bis ins Jahr 2001 (siehe: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Kranken­anstaltenfinanzierung 2001-2004, Artikel 6) zurück.

Auch hinsichtlich der Implementierung des telefon- und webbasierten Erstberatungs­services (kurz: TEWEB), das eine bessere Orientierung der Patientinnen und Patienten bei der Wahl des jeweils passendsten Versorgungsangebots sicherstellen soll, gibt sich die neue Gesundheitsministerin zaghaft: Die erforderliche Software werde angekauft, man befinde sich im Ausschreibungsverfahren, hieß es am 11. Oktober 2014 im Rah­men des Ö1-Mittagsjournals. Dass man nächstes Jahr in den Betrieb gehen könne, sei bei sehr optimistischer Betrachtung nur in den drei Pilotländern wahrscheinlich.

Eine Verzögerung des Zeitplans wurde überdies auch für den Start der Elektronischen Gesundheitsakte verkündet. Mit Ende 2015 startet ELGA in den öffentlichen Kranken­anstalten mit einem Jahr Verzögerung. Hinsichtlich der konkreten nächsten Schritte, der Haltbarkeit des weiteren Zeitplans und der Verbesserungen, die am System vorge­nommen werden sollen, herrscht nach wie vor Unklarheit, die Bürger_innen und Ge­sundheitsdienstleister gleichermaßen verunsichert. Als problematisch dürfte sich hier auch erweisen, dass eine einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation in Spitä­lern, aber auch im niedergelassenen Bereich noch nicht Realität geworden ist.

Kritisch ist auch die Kostenentwicklung, die im Rahmen der Gesundheitsreform bis 2016 an die prognostizierte Entwicklung des nominellen Wirtschaftswachstums (ange­nommen mit 3,6 %) herangeführt werden soll, aber weiterhin nach oben zeigt. Damit


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