der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“ (2773/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2773/J. Ich begrüße Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser.
Da die Anfrage inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Mit 1. September 2014 übernahm die vormalige Gesundheits- und Sozialsprecherin der SPÖ, Dr. Sabine Oberhauser, mit dem Amt der Bundesministerin für Gesundheit ein Ressort, das angesichts des demographischen Wandels, der angespannten budgetären Situation sowie gesundheitspolitischer Versäumnisse der letzten Jahrzehnte mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Eine umfassende und allen Problembereichen gerecht werdende Strukturreform scheint jedoch auch die neue Gesundheitsministerin - trotz Beteuerungen, das solidarische System der Gesundheitsversorgung erhalten und im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln zu wollen - nicht voranzutreiben. Anstelle einer ganzheitlichen Betrachtung, insbesondere der zersplitterten Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger, herrscht nach wie vor das Prinzip der Symptombekämpfung vor.
Zwar wurde mit dem von Bundesminister Alois Stöger initiierten Zielsteuerungssystem Gesundheit, also dem Abschluss privatrechtlicher Leistungsvereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Hauptverband, der Grundstein für eine weitere Gesundheitsreform gelegt, die dringend gebotene Umsetzung der inhaltlich großteils zu begrüßender Vorgaben schreitet jedoch nur sehr schleppend voran:
Das Vorhaben, neue Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich zu etablieren, ist bislang nicht über das Stadium eines Konzepts hinaus gelangt. Die zu errichtenden Primärversorgungszentren, in denen verschiedene medizinische Berufsgruppen in einer Teamstruktur eine wohnortnahe und niederschwellige Versorgung von Patientinnen und Patienten und somit eine Entlastung der Spitalsambulanzen sicherstellen sollen, sind - anders als in anderen Staaten, wo sie bereits eine gute Kultur entwickeln konnten (z.B. Dänemark, Schweiz, Schweden) in Österreich längst nicht außer Streit gestellt. Die Ziele, die hinsichtlich der Versorgungswirksamkeit gesteckt werden, sind dementsprechend niedrig und geben wenig Vertrauen, dass eine bundesweite Ausrollung in absehbarer Zeit erfolgen wird: Gemäß Vereinbarung soll bis Ende 2016 nur mindestens 1 % der Bevölkerung pro Bundesland - das entspricht österreichweit rund 80.000 Personen - in den Genuss neuer Versorgungsmodelle kommen. Angesichts dieses nicht gerade ambitionierten Ziels und der allgemeinen Entwicklung des niedergelassenen Bereichs (Österreich teilt sich mit Ungarn, Griechenland, der Türkei, Irland, Luxemburg und Island das Prädikat "System mit geringer Primärversorgungsorientierung" (siehe http://www.nivel.nl/en/dossier/Total-primary-care-strength)) ist nicht davon auszugehen, dass der ineffektive und teure Zustrom zu Spitalsambulanzen (insbesondere an Wochenenden sowie zu Tagesrandzeiten) bald der Vergangenheit angehören wird. Auch das Argument, man müsse vor Umsetzung des Modells erst das Kompetenzprofil der verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich schärfen (siehe Anfragebeantwortung 1806/AB vom 28.08.2014), kann derartige Verzögerungen unseres Erachtens nicht begründen.
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