Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

soll sich die Grenze der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege!) von 21,87 Mrd. € (2012) in Richtung 25,56 Mrd. € (2016) verschieben.

Angesichts dieser Entwicklung attestiert der Rechnungshof in seinem Bundesrech­nungsabschluss 2013 dem Gesundheitswesen "Verbesserungspotenzial für die Nach­haltigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs" (S.10): "Im Bereich des österreichi­schen Gesundheitssystems besteht dringender Handlungsbedarf. Dieser betrifft insbe­sondere die komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und intransparente Finanzierungsstruktur, die zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich, das unzureichende Personal- und Dienstrecht und Struktur­probleme im Sozialversicherungsbereich." (S.41), so das wenig erfreuliche Fazit.

Kritik kommt auch vom Fiskalrat, der in seinem Bericht über die öffentlichen Finan-
zen 2013 eindringlich dazu auffordert: "Reformen in den Bereichen Pensionen, Ge­sundheit, Bildung und Steuerstruktur weiter voranzutreiben" (S. 22). Hier heißt es über­dies, dass die "Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens und der Pflege weiter zu verbessern" (S.23) sind. Dass mit den Beschlüssen betreffend Ge­sundheitsreform ein Grundstein in Richtung Strukturreformen gelegt wurde, wird zwar anerkannt, "Allerdings bedarf es der Konkretisierung und Umsetzung jener Maßnah­men, die insbesondere die vereinbarte Begrenzung der Dynamik der Gesundheitsaus­gaben mit dem nominellen BIP-Wachstum bis 2016 sicherstellen sollen." (S.24). Kritik übt der Fiskalrat dabei auch an der Referenzwachstumsrate und der Berechnungsme­thode der kostendämpfenden Effekte: "Die Verwendung eines langjährigen Durch­schnitts der Wachstumsraten als Referenzwachstum ohne Intervention unterschätzt die kostendämpfenden Effekte der bereits erfolgten Reformen im öffentlichen Gesund­heitssystem der letzten zwei Jahrzehnte (z. B. Leistungskonzentrationen, Koopera­tionen, neue Technologien, Generika, Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente etc.). Lag der Durchschnitt des jährlichen Wachstums der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Jahre 1990 bis 2000 noch bei 5,7%, so reduzierte sich dieser Wert für den Zeitraum 2000 bis 2012 auf 3,8%. Die Verwendung der durchschnittlichen Wachstums­rate der Jahre 1990 bis 2012 in der Höhe von 5,2% als Referenzwachstum der Ausga­ben bis 2015 überschätzt daher den Ausgabendämpfungseffekt der Reform deutlich." (S.61)

Trotz der dynamischen Ausgabenentwicklung schneidet das österreichische Gesund­heitssystem im Vergleich der OECD-Staaten beim Indikator "in Gesundheit verbrachte Lebensjahre" unterdurchschnittlich ab.

Die sich abzeichnenden Kostensteigerungen machen es überdies erforderlich, die Be­reiche Pflege und Gesundheit, die auf Bundesebene nach wie vor in getrennten Res­sorts behandelt werden, ganzheitlich und als zusammengehörig zu betrachten: Die demografische Entwicklung und die daraus resultierende Zunahme von Multimorbidität sowie Anstiege bei chronischen, Alzheimer- und Demenzerkrankungen machen eine Gesamtsteuerung, die beide Säulen (auch und insbesondere in Hinblick auf die Finan­zierung) miteinander verknüpft und aufeinander abstimmt, unabdingbar.

Trotz der Dringlichkeit des Anliegens reagiert die Bundesregierung auf gesundheits­politische Herausforderungen vorwiegend punktuell, kurzfristig und angesichts der schwierigen Kompetenzlage außerhalb eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Das il­lustrieren auch die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege:

Am 9.10. passiert die Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Sozialausschuss. Auf ein Begutachtungs­verfahren wird durch die Wahl der Form eines Initiativantrags verzichtet - der Antrag auf Ausschussbegutachtung, den NEOS, Grüne und Team Stronach einbringen, wird ebenfalls mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit, die Strafzahlungen, die Österreich im Falle eines EU-Vertragsverlet-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite