soll sich die Grenze der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege!) von 21,87 Mrd. € (2012) in Richtung 25,56 Mrd. € (2016) verschieben.
Angesichts dieser Entwicklung attestiert der Rechnungshof in seinem Bundesrechnungsabschluss 2013 dem Gesundheitswesen "Verbesserungspotenzial für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs" (S.10): "Im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems besteht dringender Handlungsbedarf. Dieser betrifft insbesondere die komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und intransparente Finanzierungsstruktur, die zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich, das unzureichende Personal- und Dienstrecht und Strukturprobleme im Sozialversicherungsbereich." (S.41), so das wenig erfreuliche Fazit.
Kritik kommt auch vom Fiskalrat, der in seinem Bericht
über die öffentlichen Finan-
zen 2013 eindringlich dazu auffordert: "Reformen in den Bereichen
Pensionen, Gesundheit, Bildung und Steuerstruktur weiter voranzutreiben"
(S. 22). Hier heißt es überdies, dass die
"Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens und der Pflege
weiter zu verbessern" (S.23) sind. Dass mit den Beschlüssen
betreffend Gesundheitsreform ein Grundstein in Richtung Strukturreformen
gelegt wurde, wird zwar anerkannt, "Allerdings bedarf es der
Konkretisierung und Umsetzung jener Maßnahmen, die insbesondere die
vereinbarte Begrenzung der Dynamik der Gesundheitsausgaben mit dem
nominellen BIP-Wachstum bis 2016 sicherstellen sollen." (S.24). Kritik
übt der Fiskalrat dabei auch an der Referenzwachstumsrate und der
Berechnungsmethode der kostendämpfenden Effekte: "Die Verwendung
eines langjährigen Durchschnitts der Wachstumsraten als
Referenzwachstum ohne Intervention unterschätzt die kostendämpfenden
Effekte der bereits erfolgten Reformen im öffentlichen Gesundheitssystem
der letzten zwei Jahrzehnte (z. B. Leistungskonzentrationen, Kooperationen,
neue Technologien, Generika, Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente etc.). Lag
der Durchschnitt des jährlichen Wachstums der öffentlichen
Gesundheitsausgaben für die Jahre 1990 bis 2000 noch bei 5,7%, so
reduzierte sich dieser Wert für den Zeitraum 2000 bis 2012 auf 3,8%. Die
Verwendung der durchschnittlichen Wachstumsrate der Jahre 1990 bis 2012 in
der Höhe von 5,2% als Referenzwachstum der Ausgaben bis 2015
überschätzt daher den Ausgabendämpfungseffekt der Reform
deutlich." (S.61)
Trotz der dynamischen Ausgabenentwicklung schneidet das österreichische Gesundheitssystem im Vergleich der OECD-Staaten beim Indikator "in Gesundheit verbrachte Lebensjahre" unterdurchschnittlich ab.
Die sich abzeichnenden Kostensteigerungen machen es überdies erforderlich, die Bereiche Pflege und Gesundheit, die auf Bundesebene nach wie vor in getrennten Ressorts behandelt werden, ganzheitlich und als zusammengehörig zu betrachten: Die demografische Entwicklung und die daraus resultierende Zunahme von Multimorbidität sowie Anstiege bei chronischen, Alzheimer- und Demenzerkrankungen machen eine Gesamtsteuerung, die beide Säulen (auch und insbesondere in Hinblick auf die Finanzierung) miteinander verknüpft und aufeinander abstimmt, unabdingbar.
Trotz der Dringlichkeit des Anliegens reagiert die Bundesregierung auf gesundheitspolitische Herausforderungen vorwiegend punktuell, kurzfristig und angesichts der schwierigen Kompetenzlage außerhalb eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Das illustrieren auch die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege:
Am 9.10. passiert die Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Sozialausschuss. Auf ein Begutachtungsverfahren wird durch die Wahl der Form eines Initiativantrags verzichtet - der Antrag auf Ausschussbegutachtung, den NEOS, Grüne und Team Stronach einbringen, wird ebenfalls mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit, die Strafzahlungen, die Österreich im Falle eines EU-Vertragsverlet-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite