Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 127

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Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

28. Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) aus?

29. Ist abgesehen von der Verzögerung der Inbetriebnahme von ELGA in öffentlichen Spitälern auch von einer Verschiebung des Zeitplans für den weiteren Roll-Out auszu­gehen?

30. Wenn ja: Mit welchen Verzögerungen wird seitens Ihres Ressorts gerechnet und welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Gesundheitsdienstleister (ins­besondere die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte) und Patient_innen daraus?

31. Mittels welcher Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Usability von ELGA den Anforderungen der Praxis gerecht wird?

32. In wie vielen der österreichischen Spitäler ist die für den Betrieb von ELGA essen­tielle einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation bereits umgesetzt?

33. In wie vielen österreichischen Spitälern befindet sie sich derzeit zumindest schon in Umsetzung?

34. Wie weit ist die Schnittstellenprogrammierung zu den verschiedenen Softwarepro­dukten, die in Arztpraxen verwendet werden, Ihres Wissens bereits gediehen?

35. Wie weit ist die Schnittstellenoptimierung zu den Softwareprodukten, die in Spitä­lern zum Einsatz kommen, bereits gediehen?

36. Ist es vorgesehen, dass ganzen Einheiten (etwa Spitälern) oder auch Abteilungen durch eine einzige zentrale Schlüsselkarte (O-Karte) Zugang zum ELGA-System ge­währt wird?

37. Warum wurde bei der Teilanwendung e-Medikation im Rahmen von ELGA die zentrale Datenspeicherung vorgezogen, während bei den anderen ELGA-Anwendun­gen dezentrale Speicherorte vorgesehen wurden?

38. Ist für die Patient_innenombudsstellen ein Generalzugriff auf alle Bereiche von ELGA vorgesehen?

39. Wenn ja: Wie wird die Identität des Zugreifenden protokolliert, um gegebenenfalls auch missbräuchliche Verwendung zu ahnden?

40. Auf welchem Wege erfolgt der Identitätsnachweis für Patient_innen, wenn sie der Ombudsstelle die Möglichkeit eines Zugriffs einräumen?

41. Auf welche Daten können die Patient_innenombudsstellen in welchem Umfang (Le­se- oder Bearbeitungsmöglichkeit) zugreifen, wenn Patient_innen die Zugriffsberechti­gung erteilen?

Transparenz der Gesundheitsreform

42. Gedenken Sie die im Parlament vertretenen Fraktionen in Hinkunft intensiver in den Status der einzelnen Projekte der Gesundheitsreform einzubeziehen?

43. Wenn ja: Wie soll diese Intensivierung des Austausches und der Informationen aussehen?

44. Wenn nein: Inwiefern halten Sie den derzeit bestehenden Austausch (Übermittlung nur einiger weniger Dokumente, beschränkte Auskunftsmöglichkeit im Rahmen Aktuel­ler Aussprachen im halbjährlichen Abstand) für ausreichend?

45. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, dass die im Rahmen der Gesundheitsreform geplanten Vorhaben von den Bürgerinnen und Bürgern ange­nommen werden?

 


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