Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 133

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Stichwort ELGA: offene Fragen, Verschiebungen, Unklarheiten. Die Ärztekammer be­klagt sich, dass sie nicht genau weiß, wie der Stand der Dinge ist. Die Apotheker be­klagen sich, dass sie nicht wissen, wie der Stand der Dinge ist.

Weiteres Stichwort: bundeseinheitliche, transparente Qualitätsstandards und für die Bevölkerung nachvollziehbare, veröffentlichte Qualitätsmessung. – Auch da erscheint eine Umsetzung bis Ende 2016 nicht wahrscheinlich, dabei ist sich der Bund seit 2001 mit den Ländern einig, dass es ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem braucht. Also auch da vergehen Jahre und Jahrzehnte, und das lässt uns kritisch hinterfragen, ob diese Gesundheitsreform die Wirkung entfalten kann, die wir uns wünschen und die sie auch erzielen sollte, wenn sie ordentlich auf Schiene gebracht wird.

Die interessierte Öffentlichkeit – und das heißt natürlich vorrangig: Bürgerinnen und Bürger – muss mit auf die Reise genommen werden, damit uns keine kommunikativen Fehler passieren, die in anderen Bereichen, wo auch gute Konzepte zugrunde lagen – Brustkrebs-Screening –, eben passiert sind. Eine gute Reform nützt nichts, wenn man die Bürger nicht mit auf die Reise nimmt. Und da frage ich mich: Wo ist die Pri­märversorgung? Sind die neuen Konzepte bei den Bürgern angekommen? Wer weiß heute da schon, was auf ihn zukommt? Wie viele wissen, in welche Richtung sich un­ser Gesundheitssystem bewegt und in den nächsten Jahren bewegen wird? Darauf wird Kollege Pock noch näher eingehen.

Auch wie die Fraktionen im Parlament in die Gesundheitsreform eingebunden sind, wenn sie keine Regierungsfraktionen sind, ist eine Frage, die Bücher füllt.

Arbeiten wir doch zusammen! Arbeiten wir zügig, stets mit einem gewissenhaften Blick auf das große Ganze! Letzteres war in den letzten Wochen oft nicht der Fall, wenn we­sentliche gesundheitspolitische Weichenstellungen vorgenommen werden sollten. So hat am 9. Oktober eine Novelle des Ärztearbeitszeitgesetzes den Sozialausschuss passiert und wird morgen im Plenum debattiert werden. Seit 2003 haben alle gewusst, dass bei der Ärztearbeitszeit etwas passieren muss – und jetzt, wo ab Jänner 2015 Strafen von EU-Seite drohen, wird in letzter Minute noch einmal am Gesetz herumge­schraubt. Wir haben es seit 2003 gewusst, auch da hat man sich also über Jahre Zeit gelassen, und dann hat man noch die Begutachtung ausfallen lassen, und auch eine Nachbegutachtung, eine Ausschussbegutachtung, wie wir sie beantragt haben, wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Das hätte das Verfahren um kei­nen Tag verzögert.

Es gibt ja Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen zu diesem Ärztearbeitszeit­gesetz, diese sind nicht an die ParlamentarierInnen weitergeleitet worden. Dass es welche gab, wissen wir, weil die Arbeiterkammer Wien uns ihre Stellungnahme, datiert vom Juni dieses Jahres, hat zukommen lassen. Das Vorhaben betrifft also die Ärztin­nen und Ärzte, die in unseren Spitälern tätig sind, und eine Änderung der Arbeitszeit sollte unseres Erachtens nicht ohne Einbindung der Öffentlichkeit und nicht ohne voll­ständige Information der Parlamentsfraktionen erfolgen. Diskussionswürdig sind die langen Übergangsfristen – auch hier wieder bis 2021 – nämlich sehr wohl.

Ich wiederhole noch einmal: Seit 2003 – seit damals wissen wir, dass wir etwas tun müssen – bis jetzt – jetzt führen wir das mit Übergangsfristen bis 2021 ein –: 18 Jahre, um etwas umzusetzen, das ist doch keine Geschwindigkeit!

Und all das machen wir isoliert von einer Gehaltsreform. Wir regeln also die Arbeits­zeiten der Ärzte und wissen natürlich, dass die Ärzte weniger verdienen, wenn sie we­niger Überstunden machen. Das Ergebnis wird sein, dass diese Opt-out-Lösung, die Teil des Gesetzes ist, von vielen Ärztinnen und Ärzten genützt werden wird, weil sie sie einkommensmäßig einfach nutzen müssen. Sie müssen aus dieser Arbeitszeitregelung herausoptieren, damit sie ihr Gehaltsniveau halten können.

 


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