der Föderalismus aufgelöst gehört und ein zentralistisch gesteuertes System Platz greifen soll. Also herzlich willkommen, das werden wir gemeinsam versuchen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben ja die einzelnen Fragen in Ihrer Dringlichen Anfrage Gott sei Dank in verschiedene Themenbereiche aufgeteilt, sodass ich versuchen kann, mich zumindest in meinem einleitenden Statement an den Überschriften zu orientieren, bevor ich dann an die Beantwortung Ihrer 82 Fragen gehe.
Sie sprechen über die Gesundheitsreform und über die Frage der Gestaltung der Gesundheitsreform. Wir wissen, dass die Österreicherinnen und Österreicher sehr zufrieden mit diesem Gesundheitssystem sind. Nichtsdestotrotz wissen wir aber auch, dass es Nachholbedarf gibt, vor allem zum Beispiel in der Frage, wie viele Lebensjahre jemand in Gesundheit verbringt. Da wissen wir, dass wir in Österreich bei aller guten Versorgung hinten nachhinken. Das heißt, es ist sicher an der Zeit, da an gewissen Schrauben zu drehen.
Deswegen war in den Jahren 2012 und 2013 die Frage des partnerschaftlichen Zielsteuerungsvertrages aktuell, den Bund, Länder und Sozialversicherungen abgeschlossen haben. Die Gesundheitsreform ist etwas, das erstmalig ein Überschreiten der Grenzen zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich und auch der Sozialversicherungen gewährleistet hat. Es wurden mehrjährige detaillierte Zielverträge abgeschlossen, die man einsehen kann, das heißt, wo man auch weiß, wo es hingehen soll.
Sie stellen mir jetzt die Frage, wie wir im Gesundheitssystem weiterkommen. Einer der Punkte, die Sie kritisieren, ist die Frage des „Best Point of Service“. Dieser heißt in dem einen Paket PHC, also Primary Health Care, in der zweiten Ausprägung ist es der Hausarzt und sein Team, was Sie auch kritisieren, wobei die Frage der Bezeichnung etwas anderes ist als die Frage der Ausgestaltung. In der Frage der Ausgestaltung wissen wir sehr wohl, wo es hingehen soll, nämlich in ein multiprofessionelles, gemeinsames Team.
Sie kritisieren auch, dass das in den Regionen unterschiedlich ausgeprägt sein soll. – Da kann ich nur antworten: Na Gott sei Dank soll das so sein, denn wenn ich mir ein Primärversorgungszentrum – wie auch immer man es nennen will – in Götzis und eines in Wien vorstelle, so werden die wahrscheinlich unterschiedlich ausschauen, und Gott sei Dank werden wahrscheinlich die regionalen Gesetzgeber plus Sozialversicherung plus Kammern auch die Möglichkeit haben, das so zu strukturieren, dass es für den jeweiligen Bereich geeignet ist, und nicht überall ein Zentrum einrichten, das so aussieht wie jenes, das sich für Wien eignen würde.
Wir haben uns vorgenommen, den tagesklinischen Bereich zu verbessern. Ich glaube, das ist ein großer Schritt. Wir alle waren selber entweder einmal krank oder kennen Menschen, die krank waren und Spitalsbedarf hatten, und wir wissen daher, dass es heutzutage anders ist als früher, dass manche Menschen einfach viel früher nach Hause gehen wollen. Sie wollen operiert werden und dann möglicherweise gleich wieder nach Hause gehen. Das heißt, da ist eindeutig ein Bedarf vorhanden und ein deutliches Verbesserungspotenzial gegeben. Das ist auch etwas, das wir in dem Gesundheitsreformkonzept als prioritär vorsehen, also als etwas, das auch angegangen wird.
Sie sprechen in Ihrer Anfrage die Frage der Qualitätssicherung an und fragen, warum wir es im Gegensatz zu Deutschland nicht schaffen, im Bereich der Spitalsvergleichbarkeit gleichzuziehen.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal auf der Homepage www.spitalskompass.at waren. Das ist eine Homepage, die vom Gesundheitsministerium und von der GÖG betrieben wird. Da finden Sie im Prinzip fast genau das Gleiche, was Sie in den deutschen Seiten finden: die Spitäler, die Leistungen und die Fallzahlen. Das heißt, wir sind
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