ziplinäre Primärversorgungsstrukturen; die Forcierung der tagesklinischen Leistungserbringung; die Weiterentwicklung der Kompetenzprofile für Berufsgruppen; eine erweiterte Ergebnisqualitätsmessung; Gesundheitsförderungsstrategie, Stärkung der Gesundheitskompetenz; Umsetzung von ELGA und Umsetzung eines telefon- und webbasierten Erstkontakt- und Beratungsservice –, die Stärkung der Versorgung im ländlichen Bereich, die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie anderer nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe und ein Rauchverbot in der Gastronomie.
Zur Frage 2:
Die Ergebnisse des Monitorings zeigen uns, dass wir sehr gut unterwegs sind, sowohl bei den Finanzzielen als auch bei den vereinbarten Maßnahmen.
Zur Frage 3:
Der Titel heißt insgesamt „Das Team rund um den Hausarzt – Konzept zur multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgung in Österreich“. Das Konzept befasst sich inhaltlich umfassend mit dem Thema Primärversorgung und allen damit einbezogenen Berufsgruppen und nicht nur mit dem Hausarzt.
Zur Frage 4:
Die Eckpunkte sind durch das Konzept determiniert und werden bis Ende des Jahres in die entsprechenden Gesetzentwürfe integriert.
Zur Frage 5:
Es wurden bereits Gespräche mit vielen Stakeholdern geführt, die nicht, wie Sie sagen, fünf Jahre dauern, sondern wir sind bereits beim Abschluss. Die Stakeholder waren die Österreichische Ärztekammer, die Wirtschaftskammer, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband sowie weitere VertreterInnen von Gesundheitsberufen auf höchster Ebene. Ebenso gibt es laufende Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Nein, die Neuordnung der Kompetenzen der einzelnen Gesundheitsberufe wird in den entsprechenden Berufsrechten erfolgen.
Zur Frage 9:
Es ist davon auszugehen, dass diese Umsetzung realisiert werden kann. Parallel zu den rechtlichen Maßnahmen werden auf Länderebene bereits entsprechende Konzeptionierungen vorgenommen und abgestimmt.
Zur Frage 10:
Es kann nicht terminisiert werden, da es neben den neuen Rechtsbedingungen auch die Bereitschaft der Gesundheitsberufe braucht, sich in Primärversorgungsstrukturen zu organisieren.
Die weiteren Umsetzungsschritte zu einer flächendeckenden Umsetzung dieser neuen Versorgungsformen sind Gegenstand der weiteren Bundes- und Landes-Zielsteuerungsverträge ab 2017.
Zur Frage 11:
Das ist Gegenstand der derzeit laufenden Arbeiten auf Länderebene entsprechend den Landes-Zielsteuerungsverträgen, und Pilotprojekte können daher noch nicht aufgelistet werden.
Zur Frage 12:
Das ist Gegenstand der Arbeiten und Verhandlungen zur gesetzlichen Umsetzung des Primärversorgungsgesetzes.
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