Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 167

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le ich mir schon die Frage, warum wir nicht über die Struktur der Sozialversicherungs­träger in Österreich reden. Man kann natürlich an kleinen Rädchen drehen, aber unser Ansatz ist, dass dieses Land größere Strukturreformen braucht, und dies betrifft selbst­verständlich auch den Bereich der Sozialversicherungsträger.

Ich erzähle Ihnen etwas: Ich war im Sommer sehr viel in Wien auf der Straße unter­wegs und habe dabei eine Dänin getroffen, mit der ich geplaudert habe. Sie hat mir gesagt, dass sie nicht versteht, wieso es in Österreich so viele verschiedene Sozialver­sicherungsträger gibt. In Dänemark war das früher auch der Fall. Die genaue Zahl konnte sie mir nicht sagen – ich werde am Schluss dazu kommen. Heute gibt es in Dä­nemark selbstverständlich nur noch eine öffentliche Kasse. Diese Utopie existiert also in anderen Ländern, die gar nicht so weit entfernt sind – worauf übrigens auch Matthias Strolz im Bildungsbereich immer hinweist.

Das Problem ist, dass das System unfair ist, denn die Kriterien für die Einzahlung in die verschiedenen Sozialversicherungsträger sind zwar für alle gleich, aber die Leistungen sind nicht die gleichen. Es kann doch, bitte, nicht sein, dass Berufsstand und Bundes­land darüber entscheiden, welche Leistungen ich tatsächlich bekomme. Sie wissen, wie unterschiedlich die Leistungskataloge der Krankenkassen sind, und dann sagen Sie mir, das ist fair?! (Abg. Strolz: Das ist ungerecht!)

Es wurde erwähnt, man müsse auf regionale Bedingungen und Besonderheiten Rück­sicht nehmen. – Ja, sicher, aber es kann doch nicht sein, dass die regionale Besonder­heit darin liegt, dass beispielsweise Blutabnahmen bei Ärzten in Vorarlberg anders ab­gegolten werden als in Wien. Das kann es wirklich nicht sein und das ist auch falsch verstandener Föderalismus. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Mag. Gerald Loacker und Kollegen be­treffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die mittelfristige Zusammenlegung der aktuell 22 Sozial­versicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, Pensions­versicherung und Unfallversicherung normiert und dabei auch die Krankenfürsorgean­stalten berücksichtigt.“

*****

Noch einmal: Hier geht es nicht um eine Reform von heute auf morgen, das ist uns vollkommen klar, sondern es geht darum, dass wir uns eine Strategie wünschen und überhaupt einmal das Bekenntnis: In diese Richtung wollen wir gehen.

Ich sage ich Ihnen etwas zu Dänemark – wir haben das recherchiert –: Wissen Sie, wie viele Kassen es gab?! – Um 1900 herum gab es über 1 300 Kassen. 1960 gab es 18, und jetzt gibt es nur noch eine. Es ist also möglich. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Ehmann: Und Private? – Abg. Meinl-Reisinger – auf dem Weg zu ihrem Sitz­platz –: Eine öffentliche!)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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