Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Mag. Gerald Loacker und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend "Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem"
Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger auf Grundlage berufsständischer Merkmale entstammt einer Zeit, in der eine solche strikte Trennung der Berufsgruppen noch sinnvoll erschien. Die gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen und damit verbundenen Arbeitswelten stehen aber in einem krassen Widerspruch zu dieser Organisationslogik. Eine Individualisierung der Erwerbstätigkeitsformen führt immer weiter zu einem Verwischen der Grenzen zwischen klar selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten. Auch flexibel nebeneinander ausgeübte Erwerbstätigkeiten sowohl selbstständiger als auch unselbstständiger Art führen zu Mehrfachversicherungen. Wie aus der Anfragebeantwortung 1730/AB vom 25.8.2014 hervorgeht, gibt es in Österreich bereits 110.414 sowohl selbstständig als auch unselbstständig beschäftigte Versicherte oder auch Pensionsbezieher_innen, die mehrfachversichert sind, was eine Steigerung von rund 12% gegenüber 2009 bedeutet. Der Anstieg ist besonders hoch bei Pensionsbezieher_innen, die auch noch als Erwerbstätige versichert sind (+34,4% gegenüber 2009).
Der bürokratische Aufwand, der hinter solchen Mehrfachversicherungen steckt, ist nicht nur für das Sozialversicherungssystem, sondern insbesondere für die Mehr-fachversicherten und betroffenen Unternehmen enorm und kann zu zusätzlichen - auch finanziellen - Belastungen aufgrund von Nachzahlungen durch GPLA-Prüfungen und damit verbundenen Umqualifizierungen führen, wenn für einen bereits versicherten Zeitraum nachträglich Beiträge an einen anderen Versicherungsträger bezahlt werden müssen. Auch in den verschiedenen Sozialversicherungsträgern fallen durch Beitragsrückzahlungen und Koordinationsbedarf mit anderen Sozialversicherungsträgern hohe Kosten an, etwa bei der mehrfachen Auszahlung von Transferleistungen an Versicherte.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der aufzeigt, dass die bestehende Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger nicht mehr zeit- und sachgemäß ist, ist jener der unterschiedlichen Leistungserstattung der Sozialversicherungsträger an ihre Versicherten. Es ist nicht verständlich, weshalb verschiedene Berufsgruppen für dieselbe medizinische Behandlung unterschiedliche Beiträge und Selbstbehalte bezahlen und darüber hinaus dieselbe Leistung des behandelnden Arztes unterschiedlich vergütet wird. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es weiters nicht erklärlich, weshalb eine Angleichung der Leistungen für alle Versicherten nicht auch ein Ziel der Sozialversicherungsträger darstellt. Durch diese unterschiedlichen Leistungskataloge ergeben sich nicht nur Ungerechtigkeiten, sondern auch indirekte Kosten durch mehrfache Verhandlungsstrukturen in den Sozialversicherungen.
Dass ein einheitlicher Leistungskatalog z.B. auch im Zuge einer Zusammenlegung verschiedener Sozialversicherungsträger möglich ist, hat die Fusion der Pensions-versicherungsanstalten von Angestellten und Arbeitern gezeigt. Was bei dieser Fusion leider nicht in ausreichendem Maße geschah, waren entsprechende Anpassungen in der Organisationsstruktur, sodass in adäquatem Maße Personalstellen (und -kosten) eingespart worden wären. Die Gründe für die nicht erreichten Einsparungsmöglichkeiten sind aus dem Rechnungshof-Bericht (Reihe Bund 2007/8) ersichtlich: "Das angeführte Einsparungsziel in Höhe von 10% des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes war
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