Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 168

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Mag. Gerald Loacker und Kollegen be­treffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend "Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem"

Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger auf Grundlage berufsständi­scher Merkmale entstammt einer Zeit, in der eine solche strikte Trennung der Berufs­gruppen noch sinnvoll erschien. Die gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen und damit ver­bundenen Arbeitswelten stehen aber in einem krassen Widerspruch zu dieser Organi­sationslogik. Eine Individualisierung der Erwerbstätigkeitsformen führt immer weiter zu einem Verwischen der Grenzen zwischen klar selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten. Auch flexibel nebeneinander ausgeübte Erwerbstätigkeiten sowohl selbst­ständiger als auch unselbstständiger Art führen zu Mehrfachversicherungen. Wie aus der Anfragebeantwortung 1730/AB vom 25.8.2014 hervorgeht, gibt es in Österreich be­reits 110.414 sowohl selbstständig als auch unselbstständig beschäftigte Versicherte oder auch Pensionsbezieher_innen, die mehrfachversichert sind, was eine Steigerung von rund 12% gegenüber 2009 bedeutet. Der Anstieg ist besonders hoch bei Pen­sionsbezieher_innen, die auch noch als Erwerbstätige versichert sind (+34,4% gegen­über 2009).

Der bürokratische Aufwand, der hinter solchen Mehrfachversicherungen steckt, ist nicht nur für das Sozialversicherungssystem, sondern insbesondere für die Mehr-fach­versicherten und betroffenen Unternehmen enorm und kann zu zusätzlichen - auch fi­nanziellen - Belastungen aufgrund von Nachzahlungen durch GPLA-Prüfungen und da­mit verbundenen Umqualifizierungen führen, wenn für einen bereits versicherten Zeit­raum nachträglich Beiträge an einen anderen Versicherungsträger bezahlt werden müssen. Auch in den verschiedenen Sozialversicherungsträgern fallen durch Beitrags­rückzahlungen und Koordinationsbedarf mit anderen Sozialversicherungsträgern hohe Kosten an, etwa bei der mehrfachen Auszahlung von Transferleistungen an Versicherte.

Ein weiterer Gesichtspunkt, der aufzeigt, dass die bestehende Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger nicht mehr zeit- und sachgemäß ist, ist jener der unter­schiedlichen Leistungserstattung der Sozialversicherungsträger an ihre Versicherten. Es ist nicht verständlich, weshalb verschiedene Berufsgruppen für dieselbe medizini­sche Behandlung unterschiedliche Beiträge und Selbstbehalte bezahlen und darüber hinaus dieselbe Leistung des behandelnden Arztes unterschiedlich vergütet wird. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es weiters nicht erklärlich, weshalb eine Angleichung der Leistungen für alle Versicherten nicht auch ein Ziel der Sozialversicherungsträger dar­stellt. Durch diese unterschiedlichen Leistungskataloge ergeben sich nicht nur Unge­rechtigkeiten, sondern auch indirekte Kosten durch mehrfache Verhandlungsstrukturen in den Sozialversicherungen.

Dass ein einheitlicher Leistungskatalog z.B. auch im Zuge einer Zusammenlegung ver­schiedener Sozialversicherungsträger möglich ist, hat die Fusion der Pensions-versi­cherungsanstalten von Angestellten und Arbeitern gezeigt. Was bei dieser Fusion lei­der nicht in ausreichendem Maße geschah, waren entsprechende Anpassungen in der Organisationsstruktur, sodass in adäquatem Maße Personalstellen (und -kosten) ein­gespart worden wären. Die Gründe für die nicht erreichten Einsparungsmöglichkeiten sind aus dem Rechnungshof-Bericht (Reihe Bund 2007/8) ersichtlich: "Das angeführte Einsparungsziel in Höhe von 10% des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes war


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