Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 169

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betragsmäßig und hinsichtlich des Zeitrahmens ungenau definiert. Der aus dem kurzen Übergangszeitraum von einem Jahr resultierende Zeitdruck führte zu einer Reihe von Planungs- und Durchführungsmängeln." Die Erfahrungen aus der Fusion dieser Pen­sionsversicherungsanstalten könnten für weitere Zusammenlegungen genutzt werden. Insbesondere auf längere Übergangsfristen und eine entsprechend flexiblere und am­bitionierte Personalplanung wäre hierbei Augenmerk zu legen. Insbesondere dort, wo das Leistungsrecht bereits harmonisiert ist, ergibt ein Nebeneinander von mehreren SV-Trägern in der Pensionsversicherung keinen Sinn mehr.

Die bereits genannten Gründe zeigen deutlich auf, dass die bestehende Organisations­struktur mit 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten gemes­sen an der Größe der Republik Österreich vollkommen aufgebläht ist und bei entspre­chender Planung enorme finanzielle Einsparungen möglich wären. Auch im Sinne einer Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus sind Gedanken an eine Zusammenle­gung nicht mehr von der Hand zu weisen. Bestehende Ungerechtigkeiten, sonstige an­fallende Probleme der Organisationsstruktur und damit verbundene Koordination zwi­schen Sozialversicherungsträgern sowie mit Versicherten, können wesentlich reduziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die mittelfristige Zusammenlegung der aktuell 22 So­zialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, Pen­sionsversicherung und Unfallversicherung normiert und dabei auch die Krankenfürsor­geanstalten berücksichtigt.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


17.13.22

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte KollegInnen! Hohes Haus! Was Kollegin Beate Meinl-Reisinger dazuzusagen vergessen hat, ist die Ergänzung, wie viele private Träger es in einem solchen Land dann gibt. (Abg. Meinl-Reisinger: Wie viele gibt es? Wissen Sie es?) – Ich weiß es von Dänemark nicht, aber in Bayern gibt es 101 Krankenversicherungsträger (Abg. Meinl-Reisinger: Aber es gibt auch einen öffentlichen!) – und einen gesetzlichen, danke.

Eine Forderung der NEOS, ein leidiges Thema, ist ja immer wieder, wie Sie unschwer bemerken konnten, die Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungsträ­ger. (Abg. Walter Rosenkranz: Nicht nur der NEOS! Da gibt es mehrere!)

Grundsätzlich haben wir, wie schon öfter und zu Recht gehört, eines der besten Ge­sundheitssysteme der Welt, in dem die Sozialversicherungsträger eine entscheidende Rolle spielen. Was also steckt hinter der permanenten geschlossenen Forderung der Oppositionsparteien – und damit meine ich alle (Abg. Strolz: Achtung! Der Finanzmi­nister fordert das auch!) – nach der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger unter dem Deckmantel der Kosteneffizienz? – Zu der komme ich aber noch.

Sie brauchen nicht zu glauben, dass regional Versicherte in Österreich besser betreut würden, wenn es einen einzigen Sozialversicherungsträger gäbe. Das kann ja nicht Ihr


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