Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 173

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jemand gekommen ist. Das war eine akute Situation, mit der viele Leute zu kämpfen haben. Ich muss sagen: Sehr, sehr oft kommt es vor, dass Leute, dass Menschen überhaupt unversorgt sind und keine Informationen bekommen.

Im Ministerium gibt es eine Möglichkeit des Notrufes. Man kann eine SMS oder ein Fax schicken. Wissen Sie, wer dafür zuständig ist? – Das ist die Funkstelle der Polizei! Da denke ich mir, das ist doch eine unmögliche Situation. Wenn Menschen in Not sind, sollte man doch direkt Ärzte erreichen können oder direkt zum Beispiel die Feuerwehr erreichen können, denn wenn das nicht möglich ist, dann verliert man wirklich ganz wertvolle Zeit.

Ein Notruf – das ist doch wirklich eine Situation, wo ganz schnell eine Lösung hermuss! Wie Sie sich sicher noch erinnern können, haben wir einen gemeinsamen Antrag be­züglich der Barrierefreiheit gestellt. Ich denke mir, da könnten wir zusammen mit dem Verkehrsministerium, dem Sozialministerium und dem Gesundheitsministerium eine Lösung herbeiführen. Das wäre unbedingt notwendig. – Das ist das eine.

Das andere betrifft die Situation, wenn jemand in der Notaufnahme aufgenommen wird und der Arzt keine Möglichkeit hat, mit dem Patienten/der Patientin zu sprechen, weil in der Nacht kein Dolmetscher da ist. Welche Möglichkeiten gäbe es da? – Insbesondere gehörlose Menschen oder schwerhörige Menschen oder Menschen mit Migrationshin­tergrund und Menschen aus dem Ausland müssen auch die Möglichkeit bekommen, zu kommunizieren. Eine Zentrale, die 24 Stunden besetzt ist, wäre die Lösung. Man könn­te die Zentrale anrufen, und dort würde ein Dolmetscher sitzen, und der würde die Gespräche zwischen dem Patienten und dem Arzt simultan übersetzen. Das heißt, die Dolmetscherin würde nicht so sitzen wie jetzt meine hier, sondern würde in einer Zentrale sitzen. Ein solche Lösung wäre unbedingt notwendig, um den gleichberechtig­ten Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.

Noch ein Beispiel, und darauf dürfen wir nicht vergessen: Bauten haben verschiedene Barrieren, und es erschwert die Wahl des Arztes, wenn der Arzt in einem Gebäude ist, wo keine bauliche Barrierefreiheit herrscht. Im Nationalen Aktionsplan steht unter Maß­nahme Nr. 209: Ausarbeitung eines Etappenplanes zum barrierefreien Gesundheitswe­sen. Damit gemeint sind alle Spitäler, alle Gebäude. Das klingt ja wunderbar, aber da steht auch, dass der Plan bis zum Jahr 2013 fertig sein sollte. Ich habe aber nichts da­von gehört. Haben Sie, Frau Gesundheitsministerin, vielleicht etwas davon gehört? Ich leider nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn Sie mich unterstützen würden – im Sinne aller Patientinnen und Patienten – bei der Verwirklichung von Bar­rierefreiheit. Meiner Meinung nach sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Mensch ein Anrecht auf ein barrierefreies Gesundheitswesen hat. – Vielen Dank. (Bei­fall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Diet­rich. – Bitte.

 


17.30.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gesundheit und Pfle­ge, das sind zwei Bereiche, die man nicht trennen kann. Wir haben eine alternde Ge­sellschaft. Auch die ÖROK-Studie, die sicher jeder kennt, besagt, dass sich bis 2030 die Zahl der über 85-Jährigen, der Hochbetagten, in manchen Regionen verdoppeln, in anderen sogar verdreifachen wird. Eine derart alternde Gesellschaft hat andere Anfor­derungen an das Gesundheitssystem als eine junge Gesellschaft.

 


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