Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 177

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sie hat gezeigt, dass sie kompetent ist und dass sie ihr Fachwissen hier als politische Vertreterin des Gesundheitswesens voll einbringt und einbringen kann. Wenn jemand in 20 Minuten diese Dringliche Anfrage so beantwortet, wie sie das gemacht hat, dann, so meine ich, verdient dies größten Respekt und ein herzliches Kompliment. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte der Dringlichen An­frage eingehen, zunächst auf jene, wo die Arbeitszeitregelung kritisiert wird, und zwar im Konkreten die nach § 8 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, wo ja die Mög­lichkeit eingeräumt wurde, in Ausnahmefällen, die es in der Medizin immer geben kann und immer geben wird, ab 2021 nach wie vor die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stun­den zu überschreiten.

Meine Frage geht dahin: Wie stellen sich die NEOS das vor, weil sie das ja kritisieren? Wir haben bis jetzt die Regelung im § 4 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes im Durchrechnungszeitraum von 60 beziehungsweise 72 Stunden. Wie stellen sich die NEOS das vor, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, ein Massenunfall, wo im Spital sehr viele Ärzte benötigt werden, oder eine Operation länger dauert als geplant? Muss dann der Arzt aufhören zu operieren, operiert ein anderer Arzt weiter, oder was macht man mit dem Patienten?

Ich glaube, diese Arbeitszeitregelung ist flexibel und bringt Vorteile für die Patientinnen und Patienten, bringt aber auch sehr viele Vorteile für die behandelnden Ärzte, weil ab dem Jahre 2021 prinzipiell 48 Stunden festgelegt sind, die im Generellen auch einge­halten werden sollten, wobei ab 1. Jänner 2015 verbindlich festgelegt ist, dass im Falle von Mehrarbeitsleistung im Anschluss daran Ersatzruhezeiten gewährt werden müssen.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Da zeigt sich, dass von der Regierung auf die Ärztinnen und Ärzte Bedacht genommen wird, dass mit dieser Regelung die Attrak­tivität des Ärzteberufes gehoben wird und dass damit natürlich auch, ein wesentlicher Punkt, die Patienten und Patientinnen eine wesentlich größere Sicherheit haben, dass der sie behandelnde Arzt ausgeruht die Behandlung vornimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wird das Opting-out-Modell oder die Möglichkeit von Opting-out kritisiert, wo die Ärzte unter gewissen Voraussetzungen selbst bestimmen können, ob sie die verlänger­ten Dienste machen oder nicht. Ich sehe das als einen wesentlichen Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung auch der betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Ich möchte auch kurz auf die Maßnahmen der Ärzteausbildung im Ärztegesetz einge­hen. Das ist, wie ich meine, ein Meilenstein in Richtung einer modernen, zukunftswei­senden Ärzteausbildung. Die Punkte werden wir morgen im Gesundheitsausschuss be­handeln.

Zum Schluss: Frau Bundesministerin, Sie sind kurz – genau gerechnet 52 Tage – im Amt. Dürfte ich einen medizinischen Ausdruck für Ihre Leistung bis jetzt verwenden, dann würde ich sagen: Die Behandlung ist sehr gut verlaufen, die Operation ist ge­lungen, der Patient ist wohlauf. In diesem Sinne herzliche Gratulation, Frau Bundesmi­nisterin, weiterhin viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)

Kurz noch zu den Ausführungen, die sich mit einem Antrag beschäftigen, in dem es um die Anstellung von Ärzten bei Ärzten geht. Ich glaube, das ist ein sehr komplexes The­ma. Da bedarf es gerade bei der anstehenden Gesundheitsreform neuer Gespräche, alle Partner müssen da zusammenwirken. Es geht um die Finanzierung, den Föderalis­mus. Ich glaube, das ist nicht so einfach. Dass wir jetzt nicht zustimmen werden, ist, wie ich meine, jedem klar. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


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