Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber eingebrachte und in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsantrag, der inzwischen auch verteilt worden ist, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Finanzierung von Nationalparks, sowie Natura 2000, Naturschutz und Bio-Diversitätsmaßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 60/A (E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalparkförderung (280 d.B.)
Begründung
Im österreichischen Programmentwurf für die ländliche Entwicklung 2014-2020 heißt es zu Schwerpunktbereich 4A:
"Die Maßnahme soll dazu beitragen, einen bedeutenden Teil der Ziele der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie, der österreichischen Biodiversitätsstrategie und der EU-Biodiversitätsstrategie 2020, der Naturschutzgesetze der Bundesländer, der Nationalparkgesetze und Art. 15a B-VG-Vereinbarungen sowie der österreichischen Nationalparkstrategie zu erreichen. Extensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Waldflächen beherbergen wichtige Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensraumtypen. Diese Lebensraumtypen und Arten sollen in günstigem Erhaltungszustand verbleiben oder es soll ein solcher wieder hergestellt werden."
Am 5. August 2014 hat die EU-Kommission in einer Stellungnahme zum geplanten Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020 176 Fragen an den Umweltminister gestellt. Unter den 176 Fragen befanden sich auch mehrere, die sich konkret auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen z.B. im Rahmen von Natura 2000 und in Nationalparken bezogen.
Zum Beispiel Frage 18 zum Naturschutz (Zitat):
"In Österreich müssen weitere Natura-2000-Gebiete mit naturnahem Grünland ausgewiesen werden. Im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens erhielt die GD ENV eine Verpflichtungszusage, dass Österreich diese Gebiete bis spätestens 2015 vorschlagen wird. Das Programm kann dazu beitragen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Um bewerten zu können, in welchem Umfang das Programm einen Beitrag leisten wird, sollte deutlicher beschrieben werden, wie die Bedürfnisse hinsichtlich der Finanzmittel zur Erfüllung der Natura-2000-Verpflichtungen und das tatsächliche Budget zueinander in Beziehung stehen."
Der Programmentwurf wurde bis zum heutigen Tag von der EU-Kommission noch nicht genehmigt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite