Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 195

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1) mit dem Bundesminister für Finanzen in Verhandlungen zu treten, um eine ausrei­chende Valorisierung der Bundesförderungen für die österreichischen Nationalparks si­cherzustellen,

2) die Flächenziele für Natura-2000 Gebiete und die Budgetierung für die Maßnahmen­pläne im aktuellen Programmentwurf für die ländliche Entwicklung zu ergänzen,

3) die Flächenziele für den Biolandbau im Sinne des Boden-, Wasser- und Biodiversi­tätsschutzes auf 750 000 Hektar zu erhöhen,

4) eine stärkere Dotierung der Klima- und Umweltschutzmaßnahmen im Programm für die ländliche Entwicklung im Ausmaß von 200 Millionen Euro für die Periode 2014-2020 durch Umschichtung der Mittel von den Investitionsförderungen vorzunehmen,

5) die komplizierte Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirt­schaftung (UBB) wesentlich zu vereinfachen und die geplante dreiteilige Abstufung der Förderhöhe nach RGVE (Rinder-Großvieheinheiten) praxisgerecht und ökologisch-ziel­orientiert abzuändern,

6) im Rahmen der Maßnahme UBB bei den Fruchtfolgeauflagen der Anbau von Legu­minosen (Ackerbohne, Erbse, Soja, Lupine, u.a.) > 5 % der Ackerfläche im Hinblick auf die Verbesserung der Humuswirtschaft besonders zu fördern,

7) bei den Begrünungsvarianten durch Zwischenfrüchte dafür zu sorgen, dass auch Kleegras und Wechselwiesen, die im nächsten Jahr dann als Hauptkultur am Acker verbleiben (alte Maßnahme H) auch weiterhin als förderfähig anerkannt werden,

8) im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme "Förderung von Streuobst" einzuführen,

9) die Pflanzenschutzmittel-Einschränkungen, die für die Maßnahme vorbeugender Ge­wässerschutz auf Ackerflächen für Oberösterreich vorgesehen sind, nämlich das Verbot des Einsatzes der Wirkstoffe S-Metolachlor, Chloridazon, Terbuthylazin, Meta­zachlor und Bentazon, im gesamten Bundesgebiet einzuführen,

10) die Fördermaßnahmen für Investitionen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der ländlichen Entwicklung nur an jene Betriebe zu vergeben, die am Agrar-Umweltpro­gramm ÖPUL 2015-2020 teilnehmen,

11) ökologische und tierschutz-relevante Investitionen besonders zu fördern: Dazu zählen auch Maßnahmen zur Pestizid-Reduktion mit Geräten für die mechanische und thermische Unkrautregulierung,

12) die Selektionskriterien für sämtliche projektbezogenen Investitions-Maßnahmen so zu gestalten, dass der jeweilige Beitrag des Projektes zu Klima- und Wasserschutz so­wie Biodiversität ausreichend berücksichtigt wird.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.45.27

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Vertreter der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Entschließungsantrag betreffend Mitteldotierung für den Nationalpark Hohe Tauern.

Erhaltung und Schutz von Natur und Umwelt haben in Österreich seit jeher große Tra­dition und Bedeutung. Wir haben in Österreich, und das ist bekannt, sechs National­parks, davon sind zwei grenzüberschreitend, einer davon der Nationalpark Neusiedler


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