schaffen wir es, Qualitätsprodukte für die ganze Welt zu produzieren. Sie werden in der ganzen Welt geschätzt, und sie kommen aus Österreich.
Wir würden gerne mehr dazu sagen. Nach der europäischen Verordnung über die Herkunftsangaben könnten wir gerne sagen: geschützte geographische Angabe, geschützter geographischer Ursprung, wie zum Beispiel beim Parmaschinken oder möglicherweise beim holländischen Gouda. Da gäbe es in Österreich viele Produkte, wo das auch gehen würde. (Abg. Krainer: Waldviertler Kartoffeln! – Abg. Schieder: Weinviertler Kraut!) Wir haben aber ganz wunderbare Bestimmungen, die uns das Leben schwer machen. Deshalb: Was meinen wir?
Wenn wir diese europäische Verordnung nutzen wollen, weil wir den Leuten sagen: Schau drauf, wo’s herkommt!, dann soll es auch stimmen. Und das machen wir in Österreich sehr, sehr genau. Wenn das jemand wirklich für sich in Anspruch nehmen will, dann muss er wo hingehen und das anmelden. Wahrscheinlich ist der Ansucher eine Vereinigung. Wo geht man hin? – Nicht zum „Salzamt“, nein, zum Patentamt. Die sind wahrscheinlich für Lebensmittel zuständig. Das würde das Erste sein, woran man denkt, und tatsächlich ist es richtig. Im Bundesministerium für Gesundheit ist man auch für Lebensmittel zuständig: Dort prüft man, ob das, was beantragt wird, auch halbwegs seriös und in Ordnung ist und ob es nicht zusätzliche Vorgaben geben müsste.
Gut, die brauchen das nämlich im Patentamt, denn selber verstehen sie nichts davon. Sie müssen aber einen Kontrollplan erarbeiten, nach dem das Ganze kontrolliert werden soll. Dieser Kontrollplan ist notwendig, denn später muss es ja dann eine akkreditierte Kontrollstelle geben, die sich damit beschäftigt.
Damit man weiß, ob das alles gescheit und richtig ist, holt man natürlich bei anderen Ministerien ebenfalls Stellungnahmen ein. Wer könnte noch für Lebensmittel zuständig sein? – Zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium. Richtig, dort wird nachgefragt. Und wenn man dann endlich so weit ist, ist schon viel geschehen, das hat viel Zeit und Geld gekostet. Dann kommt jemand auf die Idee und sagt: Na, wo ist jetzt die Kontrollstelle? – Ja, die muss erst akkreditiert werden. Wer macht das? – Das macht das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Wenn das dann tatsächlich geschehen wäre, könnte das funktionieren. Aber weil das noch nicht geschehen ist, weil eine gesetzliche Grundlage noch fehlt, gibt es nur eine befristete Zulassung für zwei Jahre. Jetzt ist das aber alles schon länger her als zwei Jahre. Jetzt hat man das aufgehoben, jetzt gibt es halt eine befristete Zulassung ohne Beschränkung. Und: Wir brauchen noch immer eine Akkreditierung dieser Kontrollstelle. Das gibt es noch immer nicht. – So.
Das Problem ist, wenn jetzt ein Neuer auf die Idee kommt, dass er zum Beispiel etwas schützen lassen will, dann müsste er zu Beginn gleich seine Kontrollstelle namhaft machen, damit sich die im Patentamt leichter tun. Das gibt es aber nicht, und das geht nicht. Und deswegen haben wir in Österreich mit der geschützten geographischen Angabe und dem geschützten geographischen Ursprung nur wenige heldenmutige Unternehmer, die das geschafft haben, und deswegen nur 14 Produkte, wo es das gibt.
Zum Vergleich: In Frankreich gibt es 219, in Italien 266 und sogar in Slowenien haben sie 20 Produkte. Wir haben 14. In einer Zeit, wo wir stolz darauf sind, dass wir Qualität für die ganze Welt haben, halten wir uns selber mit derartigen absurden Rechtsaufteilungen auf. (Ruf bei den Grünen: AMA-Gütesiegel! – Abg. Themessl: Wer könnte das ändern?)
Deswegen, meine Damen und Herren, brauchen wir einen intelligenten Bürokratieabbau – und wir wissen, wie es geht. (Ruf bei den Grünen: Sind Sie die Opposition?) Eine gute geschützte geographische Ursprungsangabe ist der Grüne Veltliner, Weinvier-
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