Organen, eine klare Trennung zwischen operativer Geschäftsführung und Kontrolle und dass die Richtlinien für eine objektive und nachvollziehbare Auswahl bei der Besetzung von Aufsichtsorganen vorgegeben werden. Weiters wird vom Rechnungshof eine einheitliche und systematische Vertragsgestaltung gefordert und dass einheitliche Musterverträge und Mustergeschäftsordnungen für alle Bereiche zur Anwendung kommen.
Insgesamt ist dieser Rechnungshofbericht ein klarer Auftrag, dass bei allen Auslagerungen und Beteiligungen kontinuierlich geprüft wird, ob beim Mitteleinsatz die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
21.42
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Präsidenten des Nationalrates und des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Darf ich Ihnen kurz einen Einblick geben in die grafische Arbeit des Rechnungshofes (die Rednerin zeigt eine Graphik), denn uns Abgeordneten wird ja immer die Arbeit erleichtert, wenn die Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofes übersichtlich präsentiert werden.
Herr Präsident Dr. Moser, Ausgliederungen und ausgegliederte Einheiten und Beteiligungen sind ja geradezu prädestiniert dazu, grafisch festgehalten zu werden, weil dadurch gezeigt werden kann, wie verflochten die Wirkungsbereiche einzelner Ministerien oder, wie es dieser Rechnungshofbericht zeigt, auch die Wirkungsbereiche einzelner Länder sind. Land Burgenland, Land Salzburg – da fächert sich sozusagen die Verantwortlichkeit durch Ausgliederungen in mannigfacher Form auf.
Mit in der Diskussion, mit in der Prüfung ist damit natürlich erstens die Aufgabenerfüllung – und da hat ja der Rechnungshof deutliche Kritik geübt. Es ist oft nicht klar: Was ist das Ziel der Ausgliederung? Was ist die Aufgabe des ausgegliederten Betriebs? Ebenso sind die Richtlinien für die Aufgaben auch oft nicht geklärt. Dann wird berichtet über die Erfüllung dieser Aufgaben – oft auch nicht, oft fehlen Berichte. Auch ist die Zweckmäßigkeit der Rechtsform oft nicht gegeben – eine weitere Kritik des Rechnungshofes. Und wenn wir uns die Bestellung des Managements anschauen, so sind häufigste Verstöße gegen die Schablonenverordnung, auch gegen die Ausschreibungspflicht festzustellen. Es wird also nicht ausgeschrieben – die Burgtheater Holding ist ja das beste Beispiel, das beste Negativbeispiel dafür.
Oder: Die Managergehälter, deren Höhe, die variablen Teile der Bezüge sind oft nicht ordentlich definiert, nicht mit Zielerreichungsquoten irgendwie fixiert. Sie werden quasi Pi mal Daumen festgelegt, und das oft auch im Kulturbereich, wo wir jeden Cent dringend für die kulturellen Angebote brauchen und nicht Geld für schlechte Verwaltung, für mangelhaftes Management missbrauchen sollen. Der Rechnungshof hat Fallbeispiele aufgelistet.
Oder zum Schluss noch die Richtlinien für die objektive Auswahl von Aufsichtsorganen: Auch da herrscht die reinste entweder Willkür oder Freunderlwirtschaft. Da bin ich daher jedes Mal dem Rechnungshof dankbar, wenn er seinen Finger in diese Wunden legt, wenn er uns immer wieder mahnt, hier als öffentliche Hand, auch als kontrollierendes Parlament die Missstände abzustellen.
Das Abstellen der Missstände ist auch Inhalt der Diskussion im Rechnungshofausschuss. Deshalb, Herr Kollege Mayer, ist es ja so wichtig, dass im Rechnungshofausschuss auch Auskunftspersonen zur Verfügung stehen, die uns Einblick geben, damit klar wird, wieso es so weit gekommen ist, damit wir diese Missstände dann auch durch Maßnahmen, durch Vorkehrungen in Zukunft verhindern können. Wenn Sie uns ver-
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