Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 246

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Organen, eine klare Trennung zwischen operativer Geschäftsführung und Kontrolle und dass die Richtlinien für eine objektive und nachvollziehbare Auswahl bei der Be­setzung von Aufsichtsorganen vorgegeben werden. Weiters wird vom Rechnungshof eine einheitliche und systematische Vertragsgestaltung gefordert und dass einheitliche Musterverträge und Mustergeschäftsordnungen für alle Bereiche zur Anwendung kom­men.

Insgesamt ist dieser Rechnungshofbericht ein klarer Auftrag, dass bei allen Auslage­rungen und Beteiligungen kontinuierlich geprüft wird, ob beim Mitteleinsatz die Grund­sätze der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.42.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Präsidenten des Nationalrates und des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Darf ich Ihnen kurz einen Einblick geben in die grafische Arbeit des Rechnungshofes (die Rednerin zeigt eine Graphik), denn uns Abgeordneten wird ja immer die Arbeit erleichtert, wenn die Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofes übersichtlich präsentiert werden.

Herr Präsident Dr. Moser, Ausgliederungen und ausgegliederte Einheiten und Beteili­gungen sind ja geradezu prädestiniert dazu, grafisch festgehalten zu werden, weil da­durch gezeigt werden kann, wie verflochten die Wirkungsbereiche einzelner Ministerien oder, wie es dieser Rechnungshofbericht zeigt, auch die Wirkungsbereiche einzelner Länder sind. Land Burgenland, Land Salzburg – da fächert sich sozusagen die Verant­wortlichkeit durch Ausgliederungen in mannigfacher Form auf.

Mit in der Diskussion, mit in der Prüfung ist damit natürlich erstens die Aufgabener­füllung – und da hat ja der Rechnungshof deutliche Kritik geübt. Es ist oft nicht klar: Was ist das Ziel der Ausgliederung? Was ist die Aufgabe des ausgegliederten Be­triebs? Ebenso sind die Richtlinien für die Aufgaben auch oft nicht geklärt. Dann wird berichtet über die Erfüllung dieser Aufgaben – oft auch nicht, oft fehlen Berichte. Auch ist die Zweckmäßigkeit der Rechtsform oft nicht gegeben – eine weitere Kritik des Rechnungshofes. Und wenn wir uns die Bestellung des Managements anschauen, so sind häufigste Verstöße gegen die Schablonenverordnung, auch gegen die Ausschrei­bungspflicht festzustellen. Es wird also nicht ausgeschrieben – die Burgtheater Holding ist ja das beste Beispiel, das beste Negativbeispiel dafür.

Oder: Die Managergehälter, deren Höhe, die variablen Teile der Bezüge sind oft nicht ordentlich definiert, nicht mit Zielerreichungsquoten irgendwie fixiert. Sie werden quasi Pi mal Daumen festgelegt, und das oft auch im Kulturbereich, wo wir jeden Cent drin­gend für die kulturellen Angebote brauchen und nicht Geld für schlechte Verwaltung, für mangelhaftes Management missbrauchen sollen. Der Rechnungshof hat Fallbei­spiele aufgelistet.

Oder zum Schluss noch die Richtlinien für die objektive Auswahl von Aufsichtsorganen: Auch da herrscht die reinste entweder Willkür oder Freunderlwirtschaft. Da bin ich da­her jedes Mal dem Rechnungshof dankbar, wenn er seinen Finger in diese Wunden legt, wenn er uns immer wieder mahnt, hier als öffentliche Hand, auch als kontrollie­rendes Parlament die Missstände abzustellen.

Das Abstellen der Missstände ist auch Inhalt der Diskussion im Rechnungshofaus­schuss. Deshalb, Herr Kollege Mayer, ist es ja so wichtig, dass im Rechnungshofaus­schuss auch Auskunftspersonen zur Verfügung stehen, die uns Einblick geben, damit klar wird, wieso es so weit gekommen ist, damit wir diese Missstände dann auch durch Maßnahmen, durch Vorkehrungen in Zukunft verhindern können. Wenn Sie uns ver-


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