Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 249

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wurden die Beteiligungspolitik, die Beteiligungsverwaltung, das Beteiligungscontrolling und die Mandatsbetreuung beurteilt.

Meine VorrednerInnen haben es teilweise schon erwähnt: Es wurde Verbesserungs­potenzial auf wirklich allen Ebenen – sprich: auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene – geortet. Es fehlten zum Beispiel Richtlinien für einheitliche, transparente und effiziente Aufgabenwahrnehmungen durch das Beteiligungsmanagement.

Was ist zum Beispiel damit gemeint? – Es gab auf Bundesebene Controllingrichtlinien, diese wurden aber in den Ländern nicht als Best-Practice genutzt. Es gab auf Länder- und Gemeindeebene durchaus Verbesserungspotenzial im Berichtswesen, und es fehl­ten einheitliche Musterverträge für die Einstellung von Managern, aber auch für die Be­stellung von Aufsichtsorganen.

Einen Punkt – er wurde schon kurz angeschnitten – hat der Rechnungshof besonders bekrittelt, nämlich den geringen Frauenanteil in Aufsichtsorganen. Vielleicht ist genau diese Empfehlung des Rechnungshofes ein guter Anlass dafür, gerade in Unterneh­men mit Beteiligungen des Bundes oder der Länder die Quote der Frauen in den Auf­sichtsräten nach oben hin anzupassen. Oder vielleicht kann man sich auch ein Beispiel aus der Privatwirtschaft vor Augen führen, zum Beispiel aus der Autobranche, die ja an und für sich männerdominiert ist? – Ich spreche von Daimler-Benz.

Dort hat man die Leitung der Kommunikationsabteilung 15 Jahre lang einer Frau über­tragen – mit Erfolg. Sie hat dann auch die Gesamtverantwortung für das Produkt Smart bekommen. Warum? – Weil sie nicht nur finanz- und wirtschaftlichen Hintergrund hatte, sondern man traute ihr vor allem auch zu, das Wirgefühl im Unternehmen zu stärken. Und darum geht es eigentlich auch!

Zurück zum vorliegenden Bericht: Welche Empfehlungen wurden bereits umgesetzt? – Erfreulicherweise fanden die Empfehlungen auf Bundesebene mittlerweile bereits ihre Umsetzung. Herr Kollege Hable, weil Sie bemängelt haben, es gebe keinerlei Umset­zung: Auf Bundesebene gibt es diese sehr wohl!

Wo wir noch nicht genau wissen, ob Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen wurden, ist die Länder- und auch die Gemeindeebene. Da befindet sich der Rech­nungshof derzeit in Nachfrageverfahren, das heißt, wir werden die Ergebnisse dazu dann im Tätigkeitsbericht sehen können.

Ich bin zuversichtlich, dass die Empfehlungen, die bereits auf Bundesebene verfolgt werden, in naher Zukunft auch auf Länder- und Gemeindeebene umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56

21.56.01

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-20 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

21.56.4716. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2014/4 (III-55/308 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

 


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