Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.57
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat auch die Förderung der Bildungseinrichtungen der politischen Parteien zwischen den Jahren 2007 und 2011 überprüft.
Ich glaube, es ist wert festzustellen, dass die Parteiakademien zu den am besten geprüften Einheiten zählen. Sie werden jährlich über die Wirtschaftsprüfer geprüft und alle fünf Jahre in regelmäßigen Abständen durch den Rechnungshof, der auch diesmal wieder 15 Empfehlungen abgegeben hat, die alle Hand und Fuß haben, die man auch umsetzen will.
Es ist erfreulich, dass man eigentlich sagen kann, dass die verschiedenen politischen Akademien im Allgemeinen gute Arbeit verrichten. Ich darf hier betreffend unsere politische Akademie, das Karl-Renner-Institut, sagen, dass man dort auch besonders gute Arbeit leistet. (Abg. Neubauer: Weil der Cap dort ist!) Auch der Kritikpunkt, der am meisten hervorsticht, nämlich dass die Geschäftsordnung gefehlt hat, wurde im Juli dieses Jahres behoben, da eine Geschäftsordnung beschlossen wurde, sodass diese Dinge im Sinne des Rechnungshofes auf entsprechende Bahnen gestellt wurden.
Es gab auch offene Fragen. Eine, bei der der neue Bundesminister nicht der Meinung des Rechnungshofes war, ist die Frage, ob das Bundeskanzleramt als Förderungsgeber auch inhaltlich prüfen können soll. – Das ist ein Vorschlag des Rechnungshofes, den Josef Ostermayer als Kulturminister ablehnt – wir hatten diese Debatte im Ausschuss –, weil er sagt, es hat einen bestimmten fahlen Beigeschmack, wenn ein Vertreter einer politischen Partei, der in dem Fall da drin ist, dann auch gleichzeitig in die Belege anderer Einsicht nimmt. (Abg. Kickl: Klingt vernünftig!)
Da sind wir, wie ich meine, gefordert, den Beirat aufzuwerten und auch zu sagen, dass es da eine entsprechende Bringschuld gibt. Die Frage ist also: Wie kann der Beirat diese Aufgabe, die zu Recht in den Mittelpunkt gestellt wird, wahrnehmen, ohne dieses „Spitzelwesen“ – das es in gewissem Sinne wäre – einführen zu müssen. Natürlich haben Sie in der Sache sicherlich recht, Herr Präsident Moser, ich meine aber trotzdem, dass die Argumentation des Herrn Bundesministers ihre Begründung hat.
Der zweite Bereich ist, dass sicherlich richtig ist, dass wir das Publizistikförderungsgesetz in mehreren Bereichen zu ändern haben. Zunächst einmal betreffend die Frage, was passiert, wenn eine politische Gruppierung nicht mehr da ist und Vermögenswerte geschaffen wurden, wem diese zugutekommen, dann das diskutierte Thema mit den Darlehen – darf man Darlehen geben, und wenn ja, in welcher Form und an wen; auch das gehört gesetzlich geregelt, das ist überhaupt keine Frage –, und schließlich betreffend die Frage, was mit Förderungsgeldern passiert, die nicht oder nicht gleich ausgegeben werden, also eine Frage betreffend Rücklagen.
Ich glaube, es ist wert, dass wir uns einmal im Rahmen der Rechnungshof-Fraktionssprecher zusammensetzen, uns entsprechende Gedanken machen und dann diese Dinge auch auf eine gesetzliche Basis stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das war eine gute Rede!)
21.59
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.00
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Kollegen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite