Ich sage das auch deshalb, weil ich auch für meine Fraktion und für meine Partei, die SPÖ, in Anspruch nehme, dass wir uns am Anfang dieses Prozesses zu diesem Reformweg bekannt haben und dass wir mit der jetzigen Gesetzesvorlage auch Wort gehalten haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die drei Gesetze, die vorliegen, beinhalten im Wesentlichen ein Minderheitsrecht: Ein Viertel der Abgeordneten dieses Hauses können einen Untersuchungsausschuss beantragen, sie können das Thema und die wesentlichen Eckpunkte des Ablaufes festlegen. Mit Beweisbeschlüssen können sie festlegen, welche Akten vorzulegen sind und welche Personen als Auskunftspersonen zu laden und zu befragen sind.
Wir haben aber gleichzeitig auch aus den Erfahrungen und den unterschiedlichen Sichtweisen der letzten Untersuchungsausschüsse gelernt und haben uns betreffend Weiterentwicklung der Verfahrensbestimmungen und des Ablaufs der Untersuchungs-ausschüsse in Zukunft auf wesentliche Punkte geeinigt, nämlich auf die Wahl eines abgeschlossenen, klar abgegrenzten Themas, auf eine zeitlich klare Vorgabe, wie lang ein Untersuchungsausschuss mit Verlängerungsmöglichkeit ablaufen kann, sowie auf ein zielgerichtetes Verfahren in der Befragung und in der Diskussion. Wir haben die Möglichkeiten eliminiert, dass es zu tribunalhaften Befragungen kommt, und darauf geachtet, dass der Untersuchungsausschuss dem dient, was auch das Ziel ist, nämlich der Wahrheit und der Verantwortung einen Schritt näher zu kommen.
Wir etablieren erstmalig hier im Haus eine Informationsordnung, die nicht nur für die Untersuchungsausschüsse, sondern auch für alle anderen Verfahren im Parlament wichtig ist. Damit nimmt das österreichische Parlament die Möglichkeit der Bewertung, ob ein Dokument oder ein Sachverhalt vertraulich, eingeschränkt geheim oder streng geheim ist, der Verwaltung zumindest zu einem Teil aus der Hand, denn am Schluss kann das österreichische Parlament entscheiden, welche Einstufung jedes Dokument zu haben hat. Selbstverständlich ist dessen Ersteinstufung von der Verwaltung vorzunehmen, und das ist auch sinnvoll so. Das, was in der Vergangenheit diskutiert wurde, nämlich dass ein Ministerium in Beachtung schutzwürdiger Interessen Akten geschwärzt hat und das Parlament der Auffassung war, dass mit geschwärzten Akten die Aufklärungsarbeit nicht durchzuführen ist, wird aber auf diese Weise in Zukunft kein Thema mehr sein, denn die Informationsordnung ermöglicht, dass in Zukunft unter Einhaltung dieser Regel auch dem Parlament alle Informationen zur Verfügung stehen werden.
Es wurde zwar länger diskutiert, trotzdem muss man sagen: Wir sind Vorreiter in Europa. Außer Deutschland kennt keine andere europäische Demokratie ähnliche Regelungen. Und ich würde sogar sagen: Unsere Regeln gehen in einzelnen Punkten sogar weiter als die deutschen Regeln.
Was in diesem Zusammenhang zusammenfassend und abschließend noch zu sagen ist:
Erstens spreche ich diesbezüglich Dank aus, denn das Verhandeln zwischen fünf Parlamentsparteien ist natürlich nicht leicht. Es gibt fünf verschiedene Interessen, fünf verschiedene Erfahrungen und fünf verschiedene Sichtweisen betreffend das Thema, und manchmal gibt es ja auch innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Beurteilungen. Wir haben es aber geschafft, am Schluss einen Gesetzesvorschlag hier vorzulegen, von dem – leider hat das Team Stronach, wie ich glaube, nicht einmal den grundsätzlichen Inhalt dieses Vorschlages ausreichend gewürdigt und verstanden! – alle fünf anderen Parteien durchaus sagen können: Es ist ein guter Entwurf.
Dafür danke ich auch den Verhandlern der verschiedenen Parteien, den Klubobleuten, den Kolleginnen und Kollegen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS, den Kollegen Pilz,
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