Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 42

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Brosz, Darmann, August Wöginger, Lopatka und Pendl, dass wir dieses Thema so gut voranbringen konnten.

Jetzt gilt es – das ist mein Wunsch und meine Hoffnung –, diese Regeln so mit Leben zu erfüllen, dass sie dem entsprechen, was wir uns wünschen, dass wir nämlich ein neues Parlament auch wirklich leben, in dem es in Zukunft Aufklärung statt Show und Problemlösungsansätze statt Skandalisierung gibt und in dem wir uns hart in der Sache, aber fair im Umgang auch an die Bereiche heranmachen, in welchen es Schwachstellen in dieser Republik und untersuchungswürdige Fragen gibt, um diese fair zu untersuchen.

Die Zielrichtung dabei soll stets sein, dass das Parlament kein Gericht beziehungs­weise Gerichtssaal ist, sondern dass das Parlament die politische Verantwortung zu klären hat, und zwar deshalb, damit es in Zukunft Erfahrungen gibt, mit deren Hilfe verhindert werden kann, dass Fehler noch einmal gemacht werden. Es soll dann möglich sein, dass wir, wenn wir Gesetze machen, auf die Fehler der Vergangenheit so reagieren, das es in Zukunft bessere Gesetze gibt.

Das ist die Idee von Untersuchungsausschüssen, und ich möchte in diesem Sinne sagen. Es liegt uns hier jedenfalls ein sehr, sehr guter Entwurf vor. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Dr. Lopatka gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.17.55

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Untersuchungsausschuss ist ein Meilenstein im österreichischen Par­lamentarismus, das kann man durchaus sagen. Das wurde auch, teilweise sogar euphorisch, so kommentiert.

Ich bin diesbezüglich immer sehr vorsichtig und halte generell Euphorie für nicht angebracht. Aber bei einer nüchternen Analyse dessen, was hier vorliegt, komme ich auch zu einem positiven Ergebnis. Ich meine, wir sollten uns gemeinsam freuen, dass das, was in der letzten Legislaturperioden schon versucht wurde, jetzt möglich ist, und ich bedaure sehr, dass nicht alle Parteien dieser Regelung zustimmen! Diese hätte sich nämlich durchaus die Zustimmung aller hier im Parlament vertretenen Parteien verdient!

Was wollten wir? – Wenn die Minderheit dieses Recht bekommt, einen Untersuchungs­ausschuss einsetzen zu können – und dazu stehen wir –, dann müssen wir auf der anderen Seite natürlich alles tun, dass das Verfahren so verrechtlicht wird, dass, wenn ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, auch die Persönlichkeiten, die als Auskunftspersonen vor einem solchen Untersuchungsausschuss aussagen müssen, entsprechend geschützt werden.

Wir wollten bewusst diese Abkehr von einem Polittribunal und sehen jetzt in den Regelungen, die vorliegen, die Chance gegeben, dass wir tatsächlich eine neue Qualität für diese Untersuchungsausschüsse erreichen können.

Wir haben aber auch eine stärkere Verrechtlichung im Untersuchungsausschuss, wenn es darum geht, Streitigkeiten zwischen dem Parlament und der Regierung zu lösen. Der Verfassungsgerichtshof ist die Instanz, die da zum Zug kommt. Er genießt ja auch in der Öffentlichkeit das notwendige Vertrauen, wenn heikle, strittige Fragen zu lösen sind.

 


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