Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 43

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Mir persönlich wäre es am liebsten gewesen, wenn den Vorsitz eine in der Verhand­lungs­führung erfahrene, rechtskundige Persönlichkeit, ein Verfahrensrichter, geführt hätte. Das war aber nicht möglich.

Ich bin mit der jetzigen Lösung durchaus auch zufrieden: dass den drei Präsidenten, die den Vorsitz führen werden, ein starker Verfahrensrichter zur Seite steht, der ent­sprechend zu hören ist, der die Erstbefragung macht, der am Ende die Befragung macht, der den Bericht entwerfen wird und der somit auch, was den Ablauf des Verfahrens betrifft, ein Garant dafür ist, dass hier rechtlich ordentlich gearbeitet wird. Trotzdem kann es zu Streitigkeiten kommen. Wenn der Weg zum Verfassungs­gerichts­hof gegangen wird, dann liegt hier auch erstmals ein klares Regelwerk vor, das dazu beitragen wird, dass dieses politische Hickhack, das Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit oft gekennzeichnet hat, meines Erachtens jetzt nicht mehr auf der Tagesordnung stehen wird.

Uns war wichtig, von vornherein klarzumachen – und das hat Kollege Schieder auch schon angesprochen –, dass Untersuchungsausschüsse zur Klärung der politischen Verantwortung oft zu einem Zeitpunkt einzusetzen sind, wo die Gerichte noch mitten in ihrer Arbeit sind, und dass diese in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Wir haben daher auch einen Konsultationsmechanismus festgelegt, bei dem der/die Vorsitzende diese Konsultationen gemeinsam mit dem Verfahrensrichter zu führen hat, um Klarheit zu schaffen, wenn es um die Beweismittelbeschaffung geht, wenn es um Auskunfts­personen geht, sodass wir mit unserer Arbeit die Strafjustiz in ihrer Tätigkeit nicht behindern.

Es ist auch wichtig, dass der Untersuchungsausschuss kein Umschlagplatz für streng vertrauliche Unterlagen wird, wo insgesamt auch Staatsinteressen gefährdet werden können, auch das Leben einzelner Menschen, die in sehr heiklen Bereichen arbeiten, wenn streng vertrauliche Unterlagen plötzlich öffentlich werden. Uns wäre es daher sehr wichtig, auch hier zu einer Neuordnung zu kommen.

Das haben wir mit dieser nun vorliegenden Informationsordnung mit vier Vertraulich­keits­stufen geschafft, und in diesem Punkt – sehr eingeschränkt – halte ich die Durch­brechung der Immunität für gerechtfertigt. Das heißt, wenn ein Abgeordneter Ge­heimnis­verrat begeht, dann sind auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen möglich, die bisher ausgeschlossen waren.

Wir müssen hier überhaupt darauf achten, dass eine entsprechende Balance gegeben ist. Nämlich: Abgeordnete sollen keineswegs eingeschränkt sein, wenn es darum geht, Missstände aufzuklären. Doch Auskunftspersonen, die vor einem Untersuchungs­aus­schuss stehen, sollten aber auch nicht einem Abgeordneten gegenüberstehen, der tun und lassen kann, was er will. (Oh-Rufe des Abg. Kogler.)

Daher war es uns im eingeschränkten Fall der Verleumdung wichtig – Kollege Kogler, ich glaube, das werden Sie auch so sehen (Abg. Kogler: Ja, eh!) –, dass ein Ab­geordneter sich nicht hinter seiner Immunität verstecken kann, wenn er hier jemanden verleumdet. Daher war es uns wichtig, eingeschränkt  ich wiederhole: einge­schränkt –, dass die Immunität durchbrochen wird, wenn es um Verleumdung und um Geheimnisverrat geht. Diese punktuelle Einschränkung macht meines Erachtens durchaus Sinn.

Können wir also rundum zufrieden sein? – Ja, wir können zufrieden sein, aber ich werde erst dann wirklich zufrieden sein, wenn der Untersuchungsausschuss bei uns so arbeitet, wie es den deutschen Kollegen gelungen ist. Für mich ist Deutschland hier ein Vorbild, wo das Parlament mit dem Rechtsrahmen – der dem neuen Rechts­rahmen, den wir uns gegeben haben, sehr ähnlich ist (Abg. Brosz: Das kann man nur


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