Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 44

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

feststellen, wenn es im Fernsehen übertragen wird! – Zwischenruf des Abg. Neubauer– sehr verantwortungsvoll umgeht.

Da braucht es bei uns in manchen Bereichen einen Wandel in der politischen Kultur, und zwar: Der Untersuchungsausschuss sollte nicht die Skandalisierung des politischen Gegners im Blickpunkt haben, sondern die objektive Aufarbeitung von Missständen, um dann entsprechende politische Konsequenzen zu ziehen, um dann auch legistische Maßnahmen vorzunehmen, damit der Untersuchungsausschuss wertvolle Arbeit leistet. Es sollte nicht so sein, dass wir glauben, wir seien ein Ersatzstrafgericht. Nein, das sind wir in einem Untersuchungsausschuss ganz sicher nicht. Bei uns geht es um die politische Klärung und nicht um strafrechtliche Verfolgung. Dazu sind die Justizbehörden viel besser berufen.

Ich vertraue darauf, dass wir – so wie es uns bei den Verhandlungen gelungen ist – das gesamtstaatliche Interesse im Blickpunkt behalten und dass wir das auch schaffen, wenn der Untersuchungsausschuss dann arbeitet. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der neuen Rechtslage die Oppositionsparteien diese Möglichkeit natürlich nützen werden – ihr gutes Recht –, aber das Entscheidende ist, dass es uns hier als Par­lament dann gelingt, dieses Instrument richtig einzusetzen. Wenn das gelingt, hat nicht nur das Parlament gewonnen, sondern auch Österreich. Das sollte unser gemein­sames Interesse sein! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen).

10.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Strache ist als Nächster zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


10.25.52

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, gut Ding braucht Weile, und ein altes Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut! Vor nahezu sechs Jahren gab es das Regierungsversprechen vonseiten der SPÖ und der ÖVP, mit einem gemeinsamen Antrag ein Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu schaf­fen. Lange hat es gedauert, viele Diskussionen hat es gegeben, und wenn vonseiten der österreichischen Bevölkerung nicht mit Unterschriften und Petitionen massiv Druck erzeugt worden wäre – und da sage ich der österreichischen Bevöl­kerung, die hier Druck aufgebaut hat, auch Danke (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hable) –, dann wären wir wahrscheinlich heute nicht da, wo wir im positiven Sinn angekommen sind, nämlich endlich bei der Schaffung eines Minderheitsrechts auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss.

Die ureigenste Aufgabe des Parlaments ist natürlich, Aufklärung und Kontrolle hier im Hohen Haus sicherzustellen, und um diese Aufklärung und Kontrolle geht es. Es ist auch gut und richtig, dass das Parlament sich das nicht aus der Hand hat nehmen lassen. Immer wieder werden Gerichte bemüht – ja, Gerichte arbeiten hervorragend –, aber selbstverständlich haben auch die Parlamentarier hier im Bereich der Kontrolle eine Verantwortung, denn Macht braucht Kontrolle, und genau das stellen wir hier jetzt auch parlamentarisch sicher. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders wichtig ist es, dass diese parlamentarische Kontrolle und Aufklärungsmög­lichkeit durch die Minderheit sicherzustellen ist – ein Viertel der Abgeordneten kann einen Untersuchungsausschuss verlangen, und aufgrund der Stärkeverhältnisse, aufgrund der letzten demokratischen Wahl ergibt sich eben auch eine gewisse Kraft der Opposition. 46 Abgeordnete braucht es, um einen Untersuchungsausschuss sicher­zustellen, 40 davon kann die Freiheitliche Partei einbringen. Das heißt, das ist


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite