Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 53

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Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, nun zum Ernst der Sache: Mit dem geplanten Inkrafttreten dieser tatsächlichen Jahrhundertreform des österreichischen Parlamen­tarismus mit 1. Jänner 2015 werden wir eines schaffen, nämlich eine neue, starke und tragende Säule unseres österreichischen Parlamentarismus zu errichten – eine tragende Säule, werte Damen und Herren, die wir gemeinsam in den Verhandlungs­runden des letzten Dreivierteljahres – ich sage gleich dazu, für mich ist es fragwürdig, wieso das so viele Jahre gedauert hat, bis wir hier zu diesem Endpunkt gekommen sind – erarbeitet haben, um eine international übliche Normalität im Parlamentarismus auch hier im österreichischen Parlament zu verankern, nämlich dass es der Minderheit in einem Parlament möglich ist, die Regierung, die ja im Normalfall die Mehrheit darstellt, zu kontrollieren, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Bisher, und das ist ja wohl auch hier in diesen Reihen bekannt, war es Faktum – und das ist bis dato so geregelt –, dass wir die Mehrheit dazu brauchten, um einen Be­schluss zu fassen, um die Mehrheit zu kontrollieren.

Dazu ist noch gekommen, dass dieselbe Mehrheit, die die Mehrheit kontrollieren sollte, nämlich die Bundesregierung, jederzeit – und wir haben das auch in der Vergangenheit in mehreren Ausschüssen gesehen – einen Ausschuss zur Untersuchung von Regierungsverantwortung abdrehen konnte, wenn es gerade genehm war, beziehungs­weise, um es besser zu sagen, unangenehm wurde. Das ist mit der nunmehr vor­liegen­den Regelung und Vereinbarung hinkünftig ausgeschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die einzige Möglichkeit, die es in Hinkunft für eine Regierung noch geben wird, sich einer Untersuchung, einer parlamentarischen Kontrolle durch die Minderheit zu ent­ziehen, ist eine Neuwahl. Und das wird auch die Bevölkerung entsprechend zu würdigen wissen, wenn sich eine Regierung tatsächlich lieber in eine Neuwahl flüchtet, als Fakten, Aufklärung und Transparenz gegenüber der Bevölkerung zuzulassen. Und das haben wir mit diesem vorliegenden Paket auch entsprechend geregelt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, weitere Inhalte können wir uns, glaube ich, auch in dieser Runde, der Diskussion der ersten Lesung, sparen, wenn es um die Details dieser Vereinbarung geht, denn es kommt jetzt noch ein Begutachtungsverfahren. Wir werden uns ja noch mehrfach mit diesem Thema beschäftigen und auch nach Plan eine Beschlussfassung im Dezemberplenum dieses Jahres durchführen. Aber es ist hier und heute sicherlich der Zeitpunkt, um, so wie meine Kollegen es vorhin gemacht haben, Danke zu sagen: den Mitverhandlern in den wirklich unzähligen Verhand­lungsrunden, in den unzähligen Stunden, die wir zusammengesessen sind, dort aber tatsächlich äußerst intensiv gearbeitet haben, diskutiert haben, uns da und dort auch zusammengestritten haben. Denn eines sei hier doch angeführt: Es war in diesen Verhandlungsrunden nicht von Anfang an klar, dass es auch ein Minderheitsrecht in der Ausschussarbeit selber geben soll.

Die Einsetzung war von vornherein relativ bald klar vereinbart, aber das für uns Wichtige als Minderheit im Parlament, nämlich Auskunftspersonen bestimmen zu können und Unterlagen anfordern zu können, haben wir erreicht – und das ist die wahre Kraft eines Minderheitsrechts in einer Untersuchung, in einer Kontrollfunktion! (Beifall bei der FPÖ.) Und das haben wir uns dann auch gemeinsam über viele Sitzungen hinweg erarbeiten müssen – müssen, Herr Kollege Lopatka. (Abg. Lopatka: Ja!)

Deswegen noch einmal meinen herzlichen Dank der gesamten Verhandlungsrunde, den Abgeordneten, die sich hier mit mir gemeinsam dieser Arbeit im Dienste der Aufklärung in unserer Republik und auch der Kontrollaufgaben des Parlamentarismus gewidmet und Zeit investiert haben, gut investiert haben. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

 


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