Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 52

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Es gibt auch mehr Kompetenzen für den Verfahrensanwalt, der den Auskunftsper­sonen vor und während der Befragung zur Seite steht. Bei der Verletzung der Per­sönlichkeitsrechte kann man sich zukünftig auch an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Weiters ist der Umgang mit vertraulichen Dokumenten ein Punkt, der sich besonders in diesem Gesetzespaket wiederfindet. Klare Spielregeln verbunden mit Sanktionen durch das Informationsordnungsgesetz – das, glaube ich, ist besonders wichtig: einer­seits, dass wir natürlich die Unterlagen bekommen, die man benötigt, aber anderer­seits, dass es auch klare Spielregeln gibt, wie damit umgegangen werden kann.

Es gibt keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“ mehr, sondern der Untersuchungsgegen­stand muss klar festgestellt werden und es muss festgehalten werden, was in dem Untersuchungsausschuss letzten Endes behandelt werden kann.

Als letzten Punkt möchte ich noch die Trennung der Untersuchungsausschüsse von Vorwahlkampfzeiten ansprechen. Es ist jetzt sichergestellt, dass die Letztbefragung mindestens 124 Tage vor dem Wahltermin bei regulärem Auslaufen der Gesetz­gebungs­periode stattfinden muss. Das sind in etwa vier Monate, und damit ist auch gewährleistet, dass wir mit einem Untersuchungsausschuss nicht mitten in eine Vor­wahl­kampfzeit hineinkommen, weil es ja der sachlichen und objektiven Aufklärungs­arbeit und nicht einem Politspektakel dienen soll.

Ja, wir sagen Ja zum Minderheitsrecht, wir sagen Ja zu einem sachlichen, objektiven, rechtlich sichergestellten Ablauf im Ausschuss. Das ist durch dieses Gesetzespaket gewährleistet.

Abschließend darf auch ich Danke sagen, erstens den Abgeordneten und den Klub­obleuten, die hier maßgeblich mitverhandelt haben, in vielen, ja unzähligen Stunden, aber vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber auch der Klubs – und das möchte ich auch für die Bevölkerung hier betonen –, die es innerhalb weniger Wochen zustande gebracht haben, ein Gesetzespaket vorzulegen, in dem genau diese Punkte beinhaltet sind, die uns im Parlamentarismus auch eine gute Weiterentwicklung ermöglichen.

Herzlichen Dank allen, die mitgearbeitet und mitgeholfen haben, dass dieses Paket jetzt so zustande gekommen ist. Und lassen wir uns auch nicht davon abbringen, was wir heute gemeinsam im Rahmen eines Fünf-Parteien-Antrages eingebracht haben, sodass es im Ausschuss dann auch so funktioniert, wie wir uns jetzt bei diesem Paket verständigt haben. Das ist mein Wunsch, wenn der erste Untersuchungsausschuss zu arbeiten beginnt. Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Darmann, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.55.32

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen und vor dem Radio! (Allgemeine Heiterkeit. Rufe: Radio?! – Abg. Strache: Das ist eine Liveshow!) Zur Erklärung: Es gibt im Internet eine Übertragung, und das kann man natürlich auch über die Boxen laufen lassen. Da braucht man nicht unbedingt eine Bilddarstellung. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten aller Frak­tionen. Ruf bei der ÖVP: „Volksempfänger“!) Ich hoffe, Sie alle kennen das und hören das auch hie und da, wenn wir nicht gerade hier im Plenarsitzungssaal sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Für den Herrn Darmann zahlt sich eine Videoübertragung aus!)

 


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