Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 51

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Darum bin ich jenen dankbar, die sich über Tage, Wochen und Monate hingesetzt haben und verhandelt haben. Ich glaube auch, dass wir diese Trennung – bei Gericht sollen Gerichtsverfahren durchgeführt werden, wir hingegen untersuchen politisch – aufrechterhalten sollten und dass ganz einfach wir entscheiden, was vorgelegt wird und was nicht.

Wir haben, glaube ich, saubere Lösungen gefunden, und ich bin davon überzeugt, wenn wir nach einer gewissen Zeit ein Resümee ziehen, dann werden wir vielleicht sagen, dieses oder jenes könnten wir noch verbessern, oder aber wir stellen fest, dass das, was wir beschlossen haben, eigentlich gut ist.

Ich lade Sie wirklich ein: Beschließen wir dieses neue Verfahrensrecht nicht nur ent­sprechend schnell, sondern erfüllen wir es auch mit Leben! Ich glaube, das wäre hervorragend für den österreichischen Parlamentarismus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wöginger, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.50.10

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat! Meine Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, die Reform des Untersuchungsausschusses ist sicherlich ein Meilenstein in der Weiterentwicklung unseres Parlamentarismus, und es soll auch dazugesagt werden, dass wir damit wirklich zu den Vorbildern in Europa zählen. Wir sind das einzige Land neben Deutschland, das hier ein Minderheitsrecht installiert. Wir hier im Haus sind – das möchte ich auch sagen –, was Redezeiten anbelangt, was Sonderaktionen anbelangt, was Klubstatus anbelangt, schon bisher sehr minderheitsfreundlich. Und wir zählen sicherlich mit dieser Reform absolut zu den minderheitsfreundlichsten Ländern in Europa und auf der ganzen Welt.

Wir von der ÖVP, meine Damen und Herren, haben immer gesagt, wir sagen Ja zu diesem Minderheitsrecht, aber es muss einen objektiven und sachlichen Ablauf im Ausschuss geben, also es muss zu Veränderungen in der Verfahrensordnung kommen. Das heißt, auf der einen Seite können in Zukunft 46 Abgeordnete einen Unter­suchungsausschuss verlangen, aber es wird auf der anderen Seite durch verschiedene Maßnahmen ein objektiver und sachlicher Ablauf gewährleistet. Da waren wir uns auch in den Verhandlungen immer einig, dass Untersuchungs­aus­schüsse nicht mehr so ablaufen dürfen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.

Wir haben jetzt Rechtsstaatlichkeit statt Politshow, sachliche Aufklärung statt Tribunal, und ein ordentlicher rechtsstaatlicher Umgang mit den Auskunftspersonen ist in Zukunft gewährleistet. Und genau diese Punkte werden durch die vorliegende ein­gebrachte Reform sichergestellt: zum Beispiel eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin mit Unterstützung eines rechtskundigen Verfahrensrichters, der hier natür­lich seine langjährige Kompetenz miteinbringen kann.

Ein weiterer Punkt sind die Rechte von Auskunftspersonen, indem die Erstbefragung zum Beispiel durch den Verfahrensrichter gewährleistet wird. Es wird auch ein beson­derer medienrechtlicher Schutz dargelegt – Herr Kollege Strolz, das war uns beson­ders wichtig –, weil wir auch aus der Vergangenheit wussten, dass sich auf einmal „normale“ Angestellte irgendeines Regierungsbüros am nächsten Tag auf der Titelseite einer kleinformatigen Tageszeitung wiedergefunden haben. Das wollten wir auf alle Fälle verhindern, dass das noch einmal kommt.

 


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