Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 75

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Weiters hat Kollege Franz die Frage der Ausbildung zu den 15 häufigsten Diagnosen angesprochen. Ich glaube, da hat er das Gesetz nicht ganz zu Ende gelesen, nämlich was die Ausbildung betrifft. Wir haben die 15 häufigsten Diagnosen in den neun Monaten Basisausbildung, die jeder Arzt/jede Ärztin absolvieren muss, zum Gegen­stand gemacht. Das ist sozusagen der Einstieg. Früher war es so, dass man gesagt hat, man macht Chirurgie und Interne. Das ist das, was viele von uns noch kennen. Jetzt sind es die 15 häufigsten Diagnosen.

Das heißt, es teilt sich auf verschiedene Fächer auf. Da wird Kinderheilkunde dabei sein und da werden ganz viele Dinge dabei sein, die Sie, Frau Kollegin Mückstein, auch angesprochen haben, weil das natürlich auch in die Diagnosen hineinfällt. Demenz ist sicherlich eine der häufigsten Diagnosen, und das heißt, auch Geriatrie oder Neurologie wird unter diesen Fächern sein. An der Ausbildungsverordnung, wie diese genau ausschaut, arbeiten wir, arbeitet das Haus derzeit sehr intensiv, und sie wird auch alsbald folgen.

Herr Kollege Franz ist, glaube ich, jetzt nicht da. Er hat nämlich Bezug genommen auf die Frage seines Antrages betreffend das Einbeziehen von PatientInnenvertretern in die Unabhängige Heilmittelkommission. Ich habe im Gesundheitsausschuss verges­sen, ihm noch zu sagen: Diese gibt es nicht mehr. Deswegen haben wir diesem Antrag auch nicht zugestimmt, weil diese abgeschafft wurde. Sie ist mit Ende 2013 aus­gelaufen. Vielleicht kann man ihm das dann sagen, dass dieser Antrag nicht deshalb unsere Zustimmung nicht erhalten hat, weil wir keine PatientInnenvertreter in dieser Kommission haben wollten, sondern weil es diese im Prinzip nicht mehr gibt.

Die Ärzteausbildung ist also, glaube ich, wirklich ein wichtiger Schritt. Wir versuchen natürlich, die jungen Kolleginnen und Kollegen hier vor Ort bei uns zu behalten. Da ist die Lehrpraxis ein wichtiger Schritt. Und was die Frage betrifft, warum die Über­gangsfristen so lang sind: Wir wollen wissen, ob wir auch wirklich genug Kolleginnen und Kollegen finden, die ausbilden. Es nützt uns nichts, wenn wir jetzt eine sehr kurze Übergangsfrist mit den Stunden und mit den Jahren vorsehen, aber keine Kolleginnen und Kollegen finden. Deswegen soll es auch die Möglichkeit geben, eventuell noch in Ambulatorien oder auch in Abteilungen mit Notfallmedizin einen Teil zu absolvieren, weil wir eben wollen, dass die Kollegen nicht warten müssen, sondern dass sie, wenn sie in diese neue Ausbildung hineinkommen, diese dann auch möglichst rasch absolvieren können. – Das wäre mein Teil zum Ärztegesetz.

Zur Frage Ebola. Ich glaube, viele von Ihnen haben den Medien entnommen, wie sich der Verlauf von Ebola gestaltet. Wir wissen, dass wir seit 1976 immer wieder Ebola-Epidemien in den verschiedensten Ländern hatten; diese jetzt begann im März 2014 und ist sicherlich eine, die sehr schwerwiegend und vor allem sehr rasch verläuft. Wir wissen – und das ist vielleicht auch gut zu kommunizieren und auch für Sie gut –: Mit Ebola kann man sich nur infizieren – es wurde ja von den Freiheitlichen stark kritisiert, dass ich gesagt habe, es ist gefährlicher, sich mit Grippe oder mit Masern zu infizieren als mit Ebola, was für Österreich aber sicher zutrifft –, wenn man direkten Kontakt mit einem an Ebola fulminant Erkrankten oder Verstorbenen hat, und man ist nur an­steckend, wenn man wirklich erkrankt ist.

Das heißt, was für Grippe oder für Masern gilt, nämlich dass in der Inkubationszeit bereits durch Tröpfcheninfektion Viren weitergegeben werden, trifft für Ebola nicht zu. Es ist auch nicht eine Erkrankung, die auf dem Atemweg übertragen wird, sondern wirklich nur durch direkten Kontakt mit Blut, Stuhl, Erbrochenem. Das heißt, die Mög­lichkeit, sich in Österreich anzustecken, ist derzeit deutlich geringer, als es bei Grippe und bei all diesen Dingen ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite